Das Parlament hatte – nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof – bereits im Jahr 2008 einen Beschluss für eine Antidiskriminierungsgesetz gefasst. Präsident Vaclav Klaus legte dagegen sein Veto ein – und verzögerte die Beschlussfassung damit um ein Jahr.
Gegen den erneuten Beschluss kann er nichts mehr unternehmen. Das Gesetz erfüllt einige zentrale Forderungen der Richtlinien:
- eine klare Definition von Diskriminierung,
- Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt und
- eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle.