Ungarn ist der erste EU-Staat, der wegen Verstoß gegen die Werte der Europäischen Union vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt wurde.

Der EuGH hat nach einer Klage der Europäischen Kommission gegen das sogenannte „Kinderschutzgesetz“ Ungarns dieses in zahlreichen Punkten für unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt (Rechtssache C-769/22). Dieses Gesetz verbietet Inhalte (z.B. in Büchern, Filmen oder Broschüren), die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität enthalten. Die Annahme, dass diese Inhalte grundsätzlich das Kindeswohl beeinträchtigen, betrachtet der EuGH als queere Menschen stigmatisierend.
Eine Premiere stellt die Feststellung dar, dass das ungarische Gesetz gegen den Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verstößt, der die Werte der Union enthält. Denn die im Gesetz enthaltenen diskriminierenden Inhalte stehen im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet.
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ Art 2 EUV
Darüber hinaus verstößt das Gesetz gegen mehrere Artikel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nämlich gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit. Aber auch mit der Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, ist das Gesetz nach Erkennen des EuGH unvereinbar. Damit diskriminiert das Gesetz auch nicht-queere Personen.
Ungarn ist nun verpflichtet, dieses Urteil unverzüglich umzusetzen. Dies wird zur ersten Nagelprobe für den Sieger der Parlamentswahlen und künftigen Premierminister Peter Magyar. Dieser hatte sich bislang nicht eindeutig zu den Fragen der Grundrechte für Angehörige der LGBTQIA+-Community geäußert. Sollte die EU-Kommission der Ansicht sein, dass Ungarn dem Urteil nicht ausreichend nachkommt, kann sie beim EuGH finanzielle Sanktionen beantragen.

