In seinem Staatenbericht beantwortet Österreich die Fragenliste des CEDAW-Komitees der UNO zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention. Aus Sicht des Klagsverbands lässt er jedoch viele Fragen offen.

Österreich hat sich mit Annahme der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen verpflichtet und die UNO überprüft derzeit deren Umsetzung in Österreich. Der jetzt von Österreich veröffentlichte Staatenbericht ist die Basis für die formelle Staatenprüfung in Genf, die voraussichtlich 2027 stattfindet.
Zivilgesellschaftlicher Schattenbericht als Beitrag für UN-Frageliste
Der Klagsverband brachte im Dezember 2024 in Kooperation mit dem Österreichischen Frauenring und mit einem breiten Bündnis weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen einen Schattenbericht beim CEDAW-Komitee ein. Darin zeigten wir Knackpunkte bei der Umsetzung der Menschenrechte von Frauen, Mädchen und allen geschlechtsbasiert diskriminierten Personen in Österreich auf. Anregungen aus dem Schattenbericht flossen in die im März 2025 veröffentlichte Fragenliste (List of Issues) des CEDAW-Komitees an Österreich mit ein, die Österreich mit dem jetzigen Staatenbericht beantwortete.
Inhalte und Lücken des Staatenberichts
Der Staatenbericht Österreichs enthält eine breite Übersicht von Maßnahmen, Strategien und Aktionsplänen, besonders umfangreich zu den Themen Gewaltschutz, Bildung und Arbeitsmarkt. Er behandelt teils Themen aus dem Schattenbericht und verweist an zahlreichen Stellen auf die wichtige Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Namentlich genannt ist neben dem Klagsverband und zahlreichen anderen auch unser Mitgliedsverein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, den das Familienministerium erst kürzlich durch komplette Streichung der Förderung an den Rand der Existenz gebracht hat.
In unserem Schattenbericht sichtbar gemachte intersektionelle Betroffenheiten greift der Staatenbericht teilweise auf. Er geht jedoch aus Sicht des Klagsverbands zu vage auf spezifische Lebensrealitäten und Betroffenheiten ein, z.B. bei Maßnahmen zum Gewaltschutz für geflüchtete Frauen, Frauen mit Behinderungen und LBTQIA+-Personen. Auch im Bildungsbereich spricht der Staatenbericht zwar Intersektionalitäten betreffend Schülerinnen mit Migrations- und Fluchterfahrung und/oder Behinderung an, es gibt dazu jedoch lediglich punktuelle Maßnahmen und keine umfassenden inklusiven und diversitätszentrierten Konzepte.
Darüber hinaus macht der Staatenbericht zahlreiche weiterhin bestehende Lücken bei den Frauenrechten in Österreich deutlich. Bei zentralen Themen versucht er den Status Quo zu legitimieren, z.B. bezüglich des in vielen Bundesländern schwierigen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen, bei der Einwanderungspolitik und den Voraussetzungen zum Erwerb der Staatsbürger*innenschaft oder die Zersplitterung des Diskriminierungsschutzes.
Abschluss der Staatenprüfung und Empfehlungen
Im Oktober 2025 übermittelte der Klagsverband als Vorbereitung auf die formelle Staatenprüfung in Genf einen weiteren Schattenbericht an das CEDAW-Komitee, für den in Zusammenarbeit mit fünf Klagsverbands-Mitgliedsorganisationen erstmalig partizipativ Frauen mit Flucht- oder Migrationsbiografie ihre menschenrechtliche Situation in Österreich analysierten und gemeinsame Forderungen aufstellten.
Die formelle Staatenprüfung Österreichs vor dem CEDAW-Komitee wird voraussichtlich erst im Jahr 2027 stattfinden. Der Staatenbericht Österreichs und die zivilgesellschaftlichen Schattenberichte bilden die Basis für die Prüfung, abschließend wird das CEDAW-Komitee Empfehlungen erlassen, welche Maßnahmen Österreich umsetzen soll.
- Auf unserer Kampagnenseite #rechtehatsie finden sich alle Unterlagen zur CEDAW und zur Staatenprüfung.
- Hier geht es direkt zum Staatenbericht Österreichs im pdf-Format.

