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Aktuelle Seite: Start / News / Menschenrechtskommissar des Europarats veröffentlicht Österreich-Bericht

Menschenrechtskommissar des Europarats veröffentlicht Österreich-Bericht

13. Dezember 2007 von Volker Frey

Die Anregungen und Kritikpunkte des Klagsverbands, von BIZEPS, HOSI Wien, vom Verein Österreichischer Juristinnen und ZARA wurden weitgehend übernommen und finden sich auch in den Empfehlungen.

Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarats, besuchte vom 21. bis 25. Mai 2007 Österreich. In dieser Zeit traf er sich mit vielen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die für die Einhaltung von Menschenrechten arbeiten.

Der Klagsverband und seine oben genannten Mitglieder lieferten schriftliche Stellungnahmen und brachten diese in einem eigens abgehaltenen NGO-Meeting am 21. Mai 2007 in Wien vor.

Viele der dargelegten Punkte wurden aufgenommen, wie sich im Bericht des Menschenrechtskommissars zeigt. Viele unserer Anregungen finden sich sogar in den Empfehlungen.

Siehe auch die ausführliche Medienaussendung der HOSI Wien.

Auszug aus den Empfehlungen

Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

9. Politische Maßnahmen gegen rassistische und fremdenfeindliche Verhaltensweisen auszuarbeiten, mit dem Ziel, alle Teile der Gesellschaft zu erreichen, zum Beispiel in Form von Menschenrechtsausbildung und der Förderung von Bemühungen der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz an der Basis;

10. Einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufzustellen und umzusetzen, der vor allem darauf gerichtet sein sollte, Lücken in der Datenerfassung zu schließen und das allgemeine Bewusstsein zu wecken;

11. Schritte zu unternehmen, um im Rahmen der politischen Auseinandersetzung der Tendenz, Einwanderer, Asylbewerber und Flüchtlinge zu stigmatisieren, entgegenzuwirken;

12. Die Dienste zur Unterstützung der Opfer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verstärken, unter anderem durch Förderung gegenwärtiger Initiativen der Zivilgesellschaft in diesem Bereich;

Verhinderung von Diskriminierung

13. Die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungskommission durch eine entsprechende Verfassungsbestimmung zu garantieren und ihre materielle und personelle Ausstattung vor allem auf der Ebene der Bundesländer zu verbessern;

14. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung zusammenzufassen und effiziente, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen.

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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