Der Entwurf einer Novelle zum Behindertengleichstellungspaket umfasst einige deutliche Verbesserungen, die größtenteils eingefügt werden, um zu verhindern, dass dieses einen geringeren Schutz als das Gleichbehandlungsgesetz bietet. (Die Stellungnahme des Klagsverbands zum Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes vom November 2007 finden Sie hier.)
Folgende Punkte sind aus Sicht des Klagsverbands zu begrüßen:
- Konkretisierung des Belästigungstatbestands,
- Erhöhung des Mindestschadenersatzes für Diskriminierung bei der Begründung eines Dienstverhältnisses und bei Belästigung,
- Wahlweise Anfechtung/Feststellungsklage auf Fortbestand des Dienstverhältnisses oder Anspruch auf Schadenersatz bei diskriminierender Kündigung/Entlassung.
Darüber hinaus schlägt der Klagsverband eine Reihe von Verbesserungen vor, die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einen besseren Stand bei der Unterstützung von Menschen, die sich diskriminiert erachten, verschaffen sollen.
So sollte eine gesetzliche Grundlage und Verpflichtung zu einem Dialog mit der Zivilgesellschaft geschaffen werden. Außerdem sollten NGOs die Möglichkeit erhalten, KlägerInnen auf deren Wunsch im Wege der Nebenintervention zu unterstützen und im Bereich des Behindertengleichstellungsgesetzes Feststellungs- und Unterlassungsklagen einbringen zu können.
Die Stellungnahme
Den Ministerialentwurf der Novelle finden Sie hier. Die Stellungnahme des Klagsverbands gibt es im Word-Format und im pdf-Format.