Das Vorurteil gibt es auch in Österreich: KlägerInnen nach dem Gleichbehandlungsgesetz – dem Gegenstück zum deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – wollen nur abkassieren.
Eine deutsche Anwaltskanzlei betrieb ein Archiv, in dem sie dokumentierte, wer mindestens zwei Mal Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht hatte. Diese Informationen wurden an Unternehmen weitergegeben.
Das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg machte mit dieser Vorgangsweise in einem Verfahren Bekannschaft, als die Anwältin der Gegenseite argumentierte, der Kläger sei ein „AGG-Hopper“, da er in dem Archiv geführt wurde. Wer öfters klage, habe Missbrauchsabsicht.
Nach einer Beschwerde des ADNB beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde des Landes Baden-Württemberg. Diese forderte die Kanzlei auf, dsa Archiv zu schließen, was auch geschah.