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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Peer Counseling – Beratung von und für Menschen mit Behinderung wissenschaftlich aufgearbeitet

Peer Counseling – Beratung von und für Menschen mit Behinderung wissenschaftlich aufgearbeitet

16. Oktober 2009 // von Volker Frey

unterbergerBIZEPS  ist eines der Gründungsmitglieder des Klagsverbands. Sein Arbeitsweise hat den Klagsverband – der sich als Serviceeinrichtung der Mitgliedsvereine versteht – stark geprägt. Konkret bedeutet das, dass die BeraterInnen von BIZEPS (und inzwischen auch dem Österreichischen Gehörlosenbund, Reiz, SLI Innsbruck, und SLI Oberösterreich) die Erstberatung inclusive Schlichtungen vor dem Bundessozialamt durchführen.

Der Klagsverband steht dabei für rechtliche Fragen zur Verfügung – die Besonderheit des Beratungsprozesses liegt allerdings darin, dass die BeraterInnen mit ihrer persönlichen Erfahrung zur Verfügung stehen. Der Beratungsprozess wird dadurch zu einem beiderseitigen Lernerlebnis, in dem Menschen mit Behinderung Dinge tun, die ihnen traditionell bevormundend abgesprochen werden.

Aus der inzwischen 5-jährigen Erfahrung des Klagsverbands zeigt sich, dass Menschen, die auf diese Weise beraten wurden, sehr genau wissen, was sie wollen, und auch gut überlegt haben, zu welchen weiteren Schritten sie bereit sind.

Claudia Unterberger bestätigt in ihrer Diplomarbeit diese Erfahrungen. Sie führt aber auch Bedenken an, die in der Literatur gegen Peer Counseling vorgebracht werden: BeraterInnen könnten ihre Fähigkeiten und Kompetenzen überschätzen und ihre eigenen Beratungserfahrungen den KlientInnen überstülpen. In ihrer beobachtenden Teilnahme an Beratungen von BIZEPS hat sie diese Einwände nicht bestätigen können und auch in den Fällen, in denen der Klagsverband die gerichtliche Unterstützung übernommen hat, haben die betroffenen Personen sehr selbstbewusst die eigenen Entscheidungen vorgetragen.

Peer Counseling ist also – wenn es verantwortungsvoll wie bei BIZEPS durchgeführt wird – ein sehr wichtiger Schritt zu einer Demokratisierung des Verhältnisses zwischen Fachleuten und Betroffenen. Die angestrebte und beobachtbare Selbstermächtigung stellt eine Verwirklichung zentraler menschenrechtlicher Werte wie der Menschenwürde, Individualität und Selbstverantwortlichkeit dar.

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