Vorarlberg hat den Entwurf einer Novelle zur Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG, mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten wird, vorgelegt.
Diese Novelle bietet die Gelegenheit, die unterschiedlichen Schutzstandards bei Diskriminierung anzugleichen. Bisher war Diskriminierung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verboten, nun soll – aufgrund der oben genannten Richtlinie, die bereits im Dezember 2007 umzusetzen gewesen wäre – auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einbezogen werden. Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, des Alters und der Religion und Weltanschauung bleiben auch weiterhin ohne Rechtsfolge.
Vorarlberg ist damit in Sachen Diskriminierungsschutz neben Niederösterreich das Schlusslicht unter den Bundesländern.
Stellungnahmen sind noch bis 13. März 2008 möglich, die Vorschläge des Klagsverbands können Sie als pdf oder Word herunterladen.