Im Frühling 2007 versandte das Justizministerium den Entwurf für eine Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO – Zivilprozess-Novelle 2007).
Diese sollten Gruppenklagen ermöglichen, wenn eine große Anzahl von Ansprüchen (zumindest 50) vorliegt, die gegen dieselbe(n) Person(en) gerichtet sind und gleiche Tat- und/oder Rechtsfragen aufwerfen. Der Klagsverband schlug in seiner Stellungnahme vor, dieses Verfahren auch für Diskriminierungsfälle zugänglich zu machen.
Wie Justizministerin Dr. Maria Berger (SPÖ) nun in einer Aussendung mitteilte sieht sie die Verhandlungen nach einem Jahr als gescheitert an.
Den Gesetzesentwurf und die Stellungnahmen finden Sie auf der Website des Parlaments.