• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Strafrechtlicher Schutz gegen Hate Crimes dringend geboten!

Strafrechtlicher Schutz gegen Hate Crimes dringend geboten!

10. November 2009 von Klagsverband

Aus Anlass einer geplanten Novelle zum Strafrecht regen der Klagsverband, HOSI Wien und ZARA einen verbesserten Schutz gegen so genannte Hate Crimes an.

Logo des Bundesministeriums für JustizAls Hate Crimes werden Straftaten bezeichnet, bei denen die Opfer überwiegend aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit ausgesucht werden. Die meisten Menschen denken dabei an rassistische, antisemitische oder islamfeindliche Übergriffe. Hate Crimes werden aber auch etwa an Obdachlosen, Schwulen und Lesben, Menschen mit Behinderung oder Frauen verübt. Auch der Begriff „biased crimes“ (vorurteilsbedingte Straftaten) ist üblich, wenn statt auf den zugrunde liegenden Hass auf die ursächlichen Vorurteile hingewiesen werden soll.

In Österreich gibt es – in Folge der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen – im Strafrecht zwei Bestimmungen, die (ohne das so zu nennen) zur Bekämpfung von Hate Crimes verwendet werden können: § 33 Z 5 Strafgesetzbuch (StGB) normiert rassistische Gründe für eine Straftat als Erschwerungsgrund und § 283 StGB verbietet Verhetzung. § 33 Z 5 StGB wird scheinbar von den Strafgerichten gar nicht angewendet, Verurteilungen wegen Verhetzung sind sehr selten.

Kritik gibt es sowohl an der derzeitigen Formulierung der Gesetze und an der zurückhaltenden Anwendung durch die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Ausdrücklich werden in beiden Bestimmungen nur rassistische und religionsfeindliche Motive erwähnt – und zwar in einer Sprache, die unreflektiert Übersetzungen internationaler Abkommen übernimmt und im Sprachgebrauch des 19. Jahrhunderts verhaftet ist. Straftaten, die aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer Behinderung begangen werden, sind dagegen nicht ausdrücklich umfasst. Weiters sind Angehörige von Personen, die TrägerInnen eines der genannten Merkmale sind, nicht geschützt. Daraus ergibt sich, dass Menschen, die aufgrund der Hautfarbe oder Religion ihrer PartnerInnen Opfer von Übergriffen werden, nicht geschützt sind.

Der Klagsverband, HOSI Wien und ZARA regen daher an:

  • im Sinne einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung die Gründe für Hate Crimes mit den zivilrechtlichen Diskriminierungsverboten zu vereinheitlichen,
  • völker- und europarechtliche Verpflichtungen umzusetzen,
  • veralterte Begriffe zu ersetzen,
  • „Rasse“ und „sexuelle Ausrichtung“ durch „ethnische Zugehörigkeit“ und „sexuelle Orientierung“ zu ersetzen,
  • einen Assoziierungsschutz einzubauen und
  • einschlägig tätige Richterinnen und StaatsanwältInnen zu sensibilisieren.

Die gemeinsame Stellungnahme von Klagsverband, HOSI Wien und ZARA können Sie hier als pdf und im Word-Format herunterladen.

Alle Stellungnahmen finden Sie auf der Webseite des Parlaments.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz