Bereits im Sommer haben Österreichs Transgender-Gruppen, sowie SOHO und Grüne Andersrum einen Vorschlag erarbeitet, demzufolge der Geschlechtseintrag zu korrigieren ist, wenn sich das soziale Geschlecht der Betroffenen geändert hat: Der Staat muss das gelebte Geschlecht ohne Wenn und Aber anerkennen! Alles andere wäre eine öffentliche Bloßstellung Transsexueller durch die Behörden.
Der aktuelle Entwurf des Innenministeriums sorgt mit dehnbaren Formulierungen für permanente Rechtsunsicherheit.
Bis 2006 wurde der Zwang zu genitalanpassenden Operationen mit der Notwendigkeit „geschlechtskorrigierender Maßnahmen“, die zu einer „deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts geführt haben“, als Voraussetzung für die Anerkennung des Geschlechts exekutiert. Diese Formulierung wird nun 1:1 in ein Gesetz gegossen. Gegen die Erkenntnisse der Höchstgerichte droht wieder die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
Weiters muss durch Sachverständigengutachten belegt sein, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Geschlechtsidentität nicht mehr ändern wird. Das ist absurd, da weder Psychotherapeuten noch Psychiatern ein Instrumentarium zur Prognose der zukünftigen Geschlechtsidentität zur Verfügung steht.
Schikanen und Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität dürfen weder bei der Vornamenswahl noch bei der Personenstandsänderung gesetzlich festgeschrieben werden.
Rückfragehinweis:
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TransX – Verein für TransGender-Personen
Mag. Eva Fels (Obfrau) Tel: 0650 2233560
Zum Positionspapier der TransGender-Gruppen: http://transx.at/Positionspapier