Straftaten, die auf Vorurteilen gegenüber bestimmten Gruppen beruhen, kommen regelmäßig vor. Seit 1991 weist die OSZE auf dieses Problem hin und berät die Mitgliedstaaten, wie sie effektiv gegen solche Taten vorgehen könen.
Im vorliegenden Jahresbericht 2008 stellt ODIHR fest, dass Hate Crimes nach wie vor eine massive Menschenrechtsverletzung darstellen. Konkret raten sie den Mitgliedstaaten zu einheitlicher Datenerfassung und ein vermehrtes Augenmerk auf besonders gefährdete Gruppen wie religiöse Minderheiten, Roma, Schwule/Lesben/Transgender Personen oder Menschen mit Behinderung zu legen.
Die Situation in Österreich
Österreich nimmt an der Datensammlung teil und meldet 91 Hate Crimes für das Jahr 2008. Die konkreten Daten (Seite 65/66 des Berichts) beziehen sich auf antisemitische, islamfeindliche und rechtsextreme Straftaten. Welche Delikte umfasst sind, lässt sich nicht eruieren. Ausdrücklich wird festgehalten, dass persönliche Daten und Daten über die Delikte den Behörden vorbehalten sind. Diese Informationen können somit auch nicht als Grundlage für die Diskussion der gegenwärtigen unbefriedigenden Gesetzeslage (siehe Stellungnahme des Klagsverbands vom 10.11.2009) herangezogen werden.
Die Teilnahme Österreichs an der Datensammlung von ODIHR ist wichtig. Für eine wirksame Bekämpfung solcher Straftaten und um internationale Zahlen vergleichen zu können sind aber eine umfassendere Daten nötig. Schon jetzt steht allerdings fest, dass in Österreich Mängel im Strafrecht und seiner Anwendung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte bestehen.