Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war umstritten wie nur wenige andere Gesetze. Es trat am 18. August 2006 in Kraft – über zwei Jahre nach der Antidiskriminierungs-Novelle des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG).
Rainer Nickel, der bereits an der Gesetzesentstehung beteiligt war, zieht in einem lesenswerten Artikel eine Bilanz, die auch aus österreichischer Sicht interessant ist.
Wieviele Fälle gab es?
Auch in Deutschland gibt es keine bundesweite Statistik. In der umfangreichsten deutschen Datenbank Juris finden sich bis September 393 Urteile nach dem ADG – die meisten aufgrund des Alters und einer Behinderung. Er weist besonders auf die geringe Zahl an Urteilen zu Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft hin – ohne dafür einen Grund angeben zu können.
Was noch zu tun bleibt
Nickel ortet vor allem in den folgenden Bereichen noch Verbesserungsbedarf:
- NGOs sollten weitere Vertretungsbefugnisse bekommen, um besonders in Fällen struktureller Diskriminierung einzelne Personen zu unterstützen.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollte mehr Aufmerksamkeit auf seine Anliegen zu lenken.
- Weiters nennt er die kurzen Fristen des AGG als Hindernis bei der Rechtsdurchsetzung.
- Schließlich weist er auf den ungenügenden Schutz gegen diskriminierendes Staatsverhalten hin – das er besonders am Beispiel des Racial Profiling genauer ausführt.