Am Sonntag, dem 29.11.2009, konnten die Schweizer StimmbürgerInnen abstimmen, ob zukünftig Minarette verboten sein sollten. Ein Mehrheit sprach sich dafür aus.
2006/2007 gab es Ankündigungen zweier Bundesländer, ein Verbot von Minaretten und Moscheen in der jeweiligen Bauordnung zu verankern. Und bereits damals wurde dieser Versuch in zwei Aufsätzen als verfassungs- und menschenrechtswidrig beurteilt. Ausdrückliche gesetzliche Verbote verstoßen gegen die Religionsfreiheit (Artikel 9 EMRK) und das in Art 14 EMRK normierte Verbot der Diskriminierung. Auch der Gleichheitssatz in Art 7 B-VG steht einem solchen Verbot entgegen.
Auch Bestimmungen, die nach scheinbar neutralen Kriterien (Ortsbild,…) ein überwiegendes oder gar ausschließliches Verbot von Minaretten bewirken, widersprechen unserer Verfassung. Sie stellen nämlich genauso wie eine unterschiedliche Behandlung von Minaretten/Moscheen und anderen – besonders christlichen – Kirchen eine mittelbare Diskriminierung dar.
Es ist zu befürchten, dass die Diskussion noch länger dauert und immer wieder aufflammt. Rechtlich wird sie nicht erfolgreich sein.
Die Artikel mit einer ausführlichen Argumentation und Hinweisen auf die bestehende Rechtsprechung und Lehre:
- Stefan Greimel: Sind Bauverbote für Minarette zulässig?, in: juridikum nr 3/2007, 123-126
- Margit Ammer/Kerstin Buchinger: Die Moscheen- und Minarettdebatte aus grundrechtlicher Sicht, in: migralex 03/2008, 78-85