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Aktuelle Seite: Start / News / Verfahren gegen ORF wegen mangelnder Untertitelung von Online-Videos beendet

Verfahren gegen ORF wegen mangelnder Untertitelung von Online-Videos beendet

18. Dezember 2009 von Klagsverband

Wegen der Nichteinhaltung der Schlichtungsvereinbarung hat Herr Ing. H. gegen den ORF auf Einhaltung dieser Veinbarung geklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.

Quelle: orf-tvthek.atSachverhalt

Herr Ing. H. ist gehörlos und brachte beim Bundessozialamt einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gem. § 14 BGStG mit dem Inhalt ein, dass er sich durch den ORF wie folgt diskriminiert fühlt.

„Der ORF bietet diverse Videofilme auf seiner Internet-Plattform www.orf.at an. Keines der vertonten Videofilme (IPTV; ZiB, Bundesland heute, usw.) sind barrierefrei umgesetzt, da zusätzliche Untertitelspuren (streaming subtitles, closed captions) fehlen. Für mich als hör-behinderter Konsument ist das ORF-online Angebot somit nicht zugänglich. Videobeträge von iptv.orf.at und tv.orf.at/ondemand sind ohne Untertitel nicht zugänglich. Die Sendung ZiB1 mit Dolmetschung in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) wird zwar täglich auf ORF 2 ausgestrahlt, wird aber nicht als streaming (video on demand) auf www.orf.at angeboten. Diese ORF-Angebote dürften den grundsätzlichen WAI-Richtlinien widersprechen.“, schildert Ing. H. den Sachverhalt.

Schlichtungsvereinbarung

Zwischen Ing. H.  und dem ORF kam es vor dem Bundessozialamt, im Rahmen eines Schlichtungsgespräches gem. §§ 14 ff BGStG zu einer vergleichsweisen Einigung. Zwischen den Streitteilen wurde folgender Vergleich getroffen:

1.    Der ORF beruft eine Arbeitsgruppe (AG) mit dem Inhalt, das Online Angebot des ORF im Sinne des Schlichtungsstellenantrages barrierefreier zu gestalten, ein. Hr. Ing. H. wird für diese AG 3 Teilnehmer namhaft machen. Die AG wird in vom ORF zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stattfinden. Die Gebärdensprachdolmetschkosten für diese AG werden vom ORF für das Jahr 2008 in Höhe von max. 1.500.- Euro übernommen. Die erste Arbeitsgruppe wird vom ORF spätestens für den 31.03.2008 einberufen werden.

2.    Der ORF ist bereit, die Videos der ZIB mit ÖGS zu vergrößern. Die Details werden in der AG vereinbart werden. Die vereinbarte Bildgröße der ZIB mit ÖGS soll für allfällige weitere Sendungen on demand mit ÖGS die Normgröße sein.

3.    Bis 30.06.2008 wird der ORF bei allen Videos on demand, für die die APA derzeit be-reits Transkripte erstellt, diese als download zur Verfügung stellen. Die Untertitelung, der für das Jahr 2008 geplanten Videos on demand, für welche bereits Untertitel für das Fernsehen vorliegen, wird für das Jahr 2008 zugesagt. Die genaue Ausgestaltung der zur Verfügungstellung der Untertitel ist Thema der AG.

4.    Falls diese Einigung seitens des ORF bis zum 20.02.2008 nicht widerrufen wird, sind mit dieser Einigung alle Ansprüche aus dem BGStG – dieses Verfahren betreffend – bereinigt und verglichen. Bei Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist der ordentliche Gerichtsweg zu bestreiten.

5.    Für den Fall, dass der ORF diese Einigung bis zum 20.02.2008 widerruft, wird folgender Termin für ein neuerliches Schlichtungsgespräch vereinbart: 13.03.2008, 11:00 Uhr.

Diese Einigung wurde seitens dem ORF nicht widerrufen und wurde daher rechtswirksam.

Klage

Die ORF hat entgegen Punkt 3. der Vereinbarung vom 06.02.2008 nicht fristgerecht bei allen Videos on demand, für die die APA derzeit bereits Transkripte erstellt, diese als Download zur Verfügung gestellt und ebenfalls nicht die Untertitelung der für das Jahr 2008 geplanten Videos on demand, für welche bereits Untertitel für das Fernsehen vorliegen, vorgenommen. Dies trotz mehrfacher Fristsetzung seitens des Ing. H. s, zuletzt im Schreiben der Klagsvertreterin vom 22.01.2009.

Aus diesem Grund brachte Ing. H., vertreten durch die Rechtsanwältin Dr.in Oberkofler und mit Unterstützung des Klagsverbands sowie dessen Beitritt als Nebenintervenient eine Klage gegen den ORF auf Einhaltung der vergleichsweise zugesagten Leistungen ein.

In der vorbereitenden Tagsatzung führte der ORF aus, dass die Schlichtungsstellenvereinbarung wegen gemeinsamen Irrtums und Wegfall der Geschäftsgrundlage angefochten werde, da der ORF und Ing. H. übereinstimmend davon ausgegangen seien, dass die seitens des ORF zugesagten Leistungen auf der neuen Online-Plattform des ORF angeboten werden sollten. Aktuelle technische wie rechtliche Probleme würden den Start der neuen Plattform verhindern. Auch hätte trotz intensiver Bemühungen des ORF mit der APA noch kein Vergleich abgeschlossen werden können, dass Voraussetzung für das Online zur Verfügungstellen sei.

Des Weiteren führte der ORF technische Probleme bei der Wiedergabe der Untertitelung an. Von Ing. H. wurde dieses Vorbringen des ORF ausführlich bestritten und insbesondere darauf hingewiesen, dass der ORF alle Maßnahmen zu ergreifen hat, die zur rechtlichen Ermöglichung der Erfüllung des Vergleiches führen und eine Wiedergabe technisch möglich sei.

Vergleich

In der Verhandlung vom 15.10.2009 konnte nach intensiven Gesprächen ein für Ing. H. äußerst zufriedenstellender Vergleich erwirkt werden.

Der ORF verpflichtete sich, bei allen Videos on Demand von Sendungen, zu denen die APA Transkripte erstellt, diese Transkripte auf der on-Demand-Plattform TVthek möglichst früh nach Ablieferung der Transkripte durch die APA zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtete sich der ORF, bei den auf der TVthek zur Verfügung gestellten Videos on Demand Untertitel zur Verfügung zu stellen, sofern diese Untertitel für das Fernsehen vorliegen.

Der ORF hat weiters sämtliche Kosten des Verfahrens übernommen. Mittlerweile ist die TVthek online geschaltet.

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