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Aktuelle Seite: Start / News / 4. ECRI-Bericht über Österreich fordert verstärktes Vorgehen gegen Rassismus

4. ECRI-Bericht über Österreich fordert verstärktes Vorgehen gegen Rassismus

2. März 2010 von Klagsverband

Notwendige Verbesserungen in der Durchsetzung des Antidiskriminierungsrechts bilden einen Schwerpunkt.

ECRI, die Europäische Kommission gegen Rassimus und Intoleranz, hat ihren 4. Bericht über Österreich vorgelegt. Die ECRI-Berichte werden aufgrund gründlicher Nachforschungen und Gesprächen mit VertreterInnen staatlicher Stellen und von NGOs erarbeitet.

Die wichtigsten Forderungen im Bereich Antidiskriminierung:

  • Bereits zum zweiten Mal empfiehlt ECRI Österreich die Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Punkt 4).
  • Österreich wird aufgefordert, die Verfassungsbestimmungen zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zu verstärken (Punkt 12).
  • Die strafrechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Rassismus sollten ausgebaut werden (Punkt 22).
  • Weiters empfiehlt ECRI bessere Datensammlung der Justiz bezüglich rassistischer Straftaten und eine verpflichtende Schulung von Justizangehörigen (Punkt 27, 28).
  • Österreich wird aufgefordert, auch die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen gegen rassitsisches Verhalten auszubauen und den Opfern Parteistellung einzuräumen (Punkt 32).
  • Die Antidiskriminierungsgesetze sollten vereinfacht und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft novelliert werden (Punkt 40).
  • Die tatsächliche Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission sollten durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung abgesichert werden. Außerdem sollten die Klagsrechte erweitert werden (Punkt 41).
  • Ausdrücklich wird die Überrepräsentation von Kindern mit migrantischem Hintergrund in Sonderschulen kritisiert.
  • Minderheiten und NichtstaatsbürgerInnen sollten in den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung besonders berücksichtigt werden.
  • Für den Wohnbereich werden eine Verwaltungsstrafbestimmung analog zum Verbot diskriminierender Stellenanzeigen im Gleichbehandlungsgesetz und ihre effiziente Umsetzung angeregt (Punkt 63).
  • Diskriminierung in der Strafjustiz, bei der Untersuchungshaft und im Strafvollzug sollten untersucht werden, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Punkt 66).
  • Besondere Maßnahmen zur Bekämpfung rassistischer Übergriffe gegenüber Schwarzen, Muslimen und Roma werden angeregt (Punkte 91-96).
  • Weiters wird ein entschiedeneres Vorgehen bei Beschwerden wegen rassistischer Polizeiübergriffe gefordert (Punkte 139-141). Insbesondere sollte bereits in der Ausbildung das Verbot von „ethnic profiling“ mehr betont werden (Punkt 143).

Der Bericht spricht eine deutliche Sprache und fasst die notwendigsten Schritte zu einer fairen Gesellschaft klar zusammen. Er ist besonders zu begrüßen, da ähnliche Forderungen von der Zivilgesellschaft in Österreich oft als reine Phantasie und Träumereien von Gutmenschen abgetan werden. Für den Klagsverband wird der Bericht in vielen Stellungnahmen eine wertvolle Referenz darstellen.

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