Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2007 eine öffentliche Konsultation zur Weiterentwicklung abgeschlossen. Sie wollte damit herausfinden, ob aus Sicht von NGOs und Privatpersonen eine Erweiterung des Verbots von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Religion und Weltanschauung und des Alters auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sinnvoll und erwünscht ist.
Bisher sieht ja nur die Antirassismus-Richtlinie einen Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen vor, die Beschäftigungsrahmen-Richtlinie betrifft nur die Arbeitswelt.
Die Kernpunkte der Kritik
- der unterschiedlichen Schutz aufgrund der einzelnen Diskriminierunsggründe (Hierarchisierung);
- Der begrenzte Anwendungsbereich, der besonders bei der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen Lücken aufweist;
- geringe Bereitschaft der Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu setzen
- geringe Bereitschaft mancher Regierungen zu einem effektiven Dialog mit der Zivilgesellschaft;
- mangelnde Unabhängigkeit, Ressourcenausstattung und rechtliche Handlungsmöglichkeiten von „unabhängigen Stellen“ (in Österreich: Gleichbehandlungsanwaltschaft und Antidiskriminierungsbeauftragte der Länder).
Die nur in englischer Sprache vorliegende Stellungnahme kann hier herunter geladen werden.