Am 1. März veranstaltete der Klagsverband den Praxisworkshop „Antidiskriminierung und Konsumentenschutz“. Die TeilnehmerInnen deckten die gesamte Bandbreite der Organisationen, die sich mit Antidiskriminierung beschäftigen, ab. Anna Ritzberger-Moser (BMASK), Dietmar Hillbrand (BKA) und Dieter Schindlauer (ZARA, Klagsverband) eröffneten die Veranstaltung. Bereits aus ihren Beiträgen ergab sich, dass die Einordnung des Antidiskriminierungsrechts außerhalb der Arbeitswelt für klassisch ausgebildete österreichische JuristInnen anfangs eine ziemlich Herausforderung war.
Die Veranstaltung hatte drei Schwerpunkte:
- Vorstellen des bestehenden Rechtsrahmens (Unterschiede von Gleichbehandlungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz, Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten wie Fremdenrecht)
- Vorschau auf die in Verhandlung befindliche Antidiskriminierungs-Richtlinie
- Darstellung des Antidiskriminierungsrechts außerhalb der Arbeitswelt als neue Facette des Konsumentenschutzrechts
Gleichbehandlungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz
Klaus Mayr (Arbeiterkammer Oberösterreich) präsentierte die Rechte und Pflichten, Rechtsanwalt Thomas Majoros die Rechtsfolgen und die Durchsetzung von Ansprüchen.
Der Richtlinien-Entwurf
Silvia Schmid (BMASK) präsentierte den aktuellen Stand der Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe, Niraj Nathwani (Europäische Grundrechteagentur – FRA) referierte die menschenrechtlichen Standards, denen die Richtlinie und ihre nationale Umsetzung genügen sollten. Insbesondere sprach er sich für einen einheitlichen Standard – also gegen Hierarchisierung (unterschiedlicher Schutz für die verschiedenen Diskriminierungsgründe) – aus.
Spezielle Themen
Der Nachmittag bot eine eingehende Diskussion dreier Themen.
Andrea Ludwig (Klagsverband) und Martin Ladstätter (BIZEPS, Vorstandsmitglied des Klagsverbands) referierten die Möglichkeiten und Ergebnisse bei der Durchsetzung des Gebots der Barrierefreiheit. Anhand einiger Beispiele erläuterten sie, wie man sich am besten vorbereitet, welche Ergebnisse erzielt werden können und wo Stolpersteine lauern können. Fazit: Es zahlt sich aus, Schlichtungen durchzuführen. Die nötige Vorbereitung ist erlernbar und bei spezialisierten Vereinen vorhanden.
Ulrike Salinger (Gleichbehandlungsanwaltschaft – GAW) und Elisabeth Sperlich (Wirtschaftskammer Österreich – WKÖ) fassten unter anderem die bisherigen Ergebnisse aus dem Senat 3 der Gleichbehandlungskommission bezüglich
- unterschiedlicher Preise,
- Geschlechtertrennung bei Dienstleistungen und
- Bereitstellung für Dienstleistungen nur für ein Geschlecht
zusammen. Auch die unterschiedlichen Beschwerden von Männern und Frauen wurden thematisiert. Die Präsentation können Sie ebenfalls hier herunterladen.
Johannes Peyrl (Arbeiterkammer Wien) und Marta Hodasz (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte – BIM, Klagsverband) diskutierten die schwierige Frage, in welchem Rahmen Gemeinden ihre Dienstleistungen – Gemeindewohnungen, Kindergärten, PensionistInnenhäuser,… – nur bestimmten StaatsbürgerInnen vorbehalten dürfen. Klar – und nur selten Thema von Beschwerden – ist, dass EU-BürgerInnen nicht schlechter gestellt werden dürfen (Präsentation von Johannes Peyrl und Präsentation von Marta Hodasz). In allen Fällen, in denen Verträge geschlossen werden, gilt das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes. Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige, die langfristig aufenthältig sind, nach der Status-Richtlinie weitgehend gleich behandelt werden.
Die Podiumsdiskussion
Im abschließenden Gespräch skizzierten Erwin Buchinger (Bundes-Behindertenanwalt), Ulrike Docekal (VKI), Rechtsanwältin Anja Oberkofler (Klagsverband), Ulrike Salinger (GAW) und Birgit Mitterhumer-Zehetner (Büro für Chancengleichheit, Salzburg) die Schwerpunkte ihrer Organisationen in der Bekämpfung von Diskriminierung. Das Ergebnis: Mit dem bisherigen Rechtsrahmen wurden bereits beachtliche Ergebnisse erzielt. Die Durchsetzung der bestehenden Rechte reicht aber in Zukunft nicht – ebenso wichtige Themen sind die Herstellung eines einheitlichen Diskriminierungsverbots für alle Gründe und eine Erweiterung der prozessualen Mittel (Verbandsklage, Verbesserung des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission).