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Aktuelle Seite: Start / News / Novelle zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz vergisst auf Menschen mit Behinderungen

Novelle zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz vergisst auf Menschen mit Behinderungen

31. Oktober 2007 von Volker Frey

Wien erweitert sein Antidiskriminierungsgesetz. In Zukunft sollen auch Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten sein. Damit sind alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung vom Gesetz umfasst.

Wien ist schneller als der Bund und die anderen Bundesländer. Als erste Gebietskörperschaft hat es einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorgelegt. Diese Richtlinie ist bis Dezember 2007 ins österreichische Recht umzusetzen.

Was beinhaltet der Entwurf?

Neben der – gesetzgebungstechnisch einfachen – Einfügung des Verbots von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Belästigung enthält der Entwurf einige wichtige Verbesserungen für die Rechtsdurchsetzung. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen erhält ein umfassendes Recht Auskünfte einzuholen, schriftliche Berichte zu verlangen und Einsicht in Unterlagen zu nehmen, um Vorwürfe von Benachteiligungen prüfen zu können. Die anderen Wiener Dienststellen sollen weitgehend von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.

Mängel des Entwurfs

Der Enwturf sieht auch weiterhin kein Verbot der Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen vor! Wien ist damit neben Niederösterreich und Vorarlberg das Schlusslicht beim rechtlichen Schutz behinderter Menschen vor Benachteiligungen.

Außerdem sollte endlich der Begriff „Rasse“ entfernt werden. Die Präambel besagt zwar, dass die Verwendung dieses Begriffs nicht bedeutet, dass die Existenz von menschlichen Rassen akzeptiert wird, das Gesetz verwendet diesen Ausdruck inkonsequenterweise doch. Er könnte – ohne rechtliche Nachteile – durch „ethnische Herkunft“ oder „ethnische Zugehörigkeit“ ersetzt werden.

Wie geht es weiter?

Nach der Auswertung der Stellungnahmen, die zu diesem Gesetzesentwurf an die zuständige Magistratsabteilung 62 gesandt wurden, wird das Gesetz an den Wiener Landtag weitergeleitet. Wann das geschieht, ob die Verbesserungsvorschläge des Klagsverbands berücksichtigt werden und ob das Gesetz rechtzeitig im Dezember in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Die Stellungnahme des Klagsverbands zu diesem Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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