Deutschland
Das deutsche Institut für Menschenrechte schlägt dem deutschen Gesetzgeber vor, den Gebrauch des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz durch das Wort „rassistisch“ zu ersetzen, da das Wort „Rasse“ nicht nur eine unterschiedliche menschliche Rasse voraussetzt, sondern auch das rassistische Denken fördert.
Durch die Streichung würde eine klare Distanz von rassistischen Ideologien geschaffen, wie zum Beispiel von der nationalsozialistischen Ideologie, welche die Menschen in „Herrenrasse“ und in „Dienerrasse“ eingeteilt hatte und damit ihr Verbrechen an Menschen rechtfertigte. Da das Grundgesetz das Fundament der deutschen Rechtsordnung ist, sollte durch die Streichung ein Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden.
Die Europäische Union
Das europäische Parlament gab die Empfehlung, dass man in amtlichen Texten und Dokumenten das Wort „Rasse“ vermeiden solle. Auch einige Mitgliedstaaten der europäischen Union – beispielsweise Österreich – haben bei der Umsetzung der Anti-Rassismusrichtlinie 2002/43/EG im nationalen Recht aus den oben erwähnten Überlegungen bewusst auf den Begriff der „Rasse“ verzichtet. Das Gleichbehandlungsgesetz verwendet den Begriff „ethnische Zugehörigkeit“.
Österreich
In zahlreichen österreichischen Bestimmungen wie zum Beispiel im §283 (Verhetzung) oder im §321 (Völkermord) des Strafgesetzbuches wird der Begriff der „Rasse“ gebraucht.
Es sollte auch in Österreich das Wort „Rasse“ aus allen Gesetzestexten ersetzt durch den Begriff „ethnische Zugehörigkeit“ werden. Denn wie soll man gegen Rassismus und für die Gleichstellung kämpfen, wenn dieser Begriff in Gesetzestexten beibehalten wird. Oft wird er verwendet, um die Differenzierung der Menschen nach der Rasse zu betonen und die Gleichwertigkeit aller Menschen anzuzweifeln.
Der österreichische Gesetzgeber sollte daher seine Position klarstellen und sich von diesem Begriff distanzieren indem er ihn etwa durch „ethnische Zughörigkeit“ ersetzt.