Am 31. Jänner 2008 hat die Europäische Kommission von elf Mitgliedstaaten begründete Stellungnahmen gefordert, weil sie der Ansicht ist, dass diese die Beschäftigungsrahmen-Richtlinie nicht ordnungsgemäß ins nationale Recht umgesetzt haben.
Es handelt sich dabei um die Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Niederlande, Finnland und Schweden.
Gegenüber Deutschland wurde die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, die gegen Lettland und Litauen laufenden Verfahren wurden ausgeweitet.
Inhaltlich geht es bei den Verfahren vor allem um Folgendes:
- mangelnder Rechtsschutz im öffentlichen Dienst oder beim Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit,
- von der Richtlinie abweichende Definition von Diskriminierung,
- unzureichende Maßnahmen zum Schutz behinderter ArbeitnehmerInnen,
- widersprüchliche Regelungen zur Beweislastverschiebung, zu den Rechten von NGOs und beim Viktimisierungs(Benachteiligungs)verbot.
Im deutschen Recht bemängelt die Kommission, dass
- ungenügender Schutz bei Kündigungen und Entlassungen besteht
- mangelnder Schutz von Menschen mit Behinderungen Behinderungen und
- eine zu kurze Beschwerdefrist von zwei Monaten.
Eine deutschsprachige Presseaussendung der Europäischen Kommission finden Sie hier.