Die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen musste von den Mitgliedstaaten im Dezember 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Eiropäische Kommission hat als Hüterin der EU-Verträge recherchiert, wie weit die Mitgliedstaaten dieser Pflicht nachgekommen sind. In drei Fällen – bei Griechenland, Polen und Tschechien – hat sie deshalb bereits eine mit Gründen versehene Stellungsnahme versendet, da die Behauptungen zur Umsetzung nicht belöegt waren. Die Rückmeldungen der anderen Staaten werden noch im Detail geprüft.
Wie läuft die Umsetzung in Österreich?
Das Novelle des Gleichbehandlungsgesetz, die den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen privater Unternehmen und des Bundes regelt, wurde Anfang Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit bereits anwendbar. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht damit unmittelbar bevor.
Da einige Bundesländer bereits bei der Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinien ein Diskriminierungsverbot für alle Gründe (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, behinderung und Alter) erlassen hatten, gab es nur in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Vorarlberg Umsetzungsbedarf.
In Wien und Niederösterreich sind die Novellen zum Antidiskriminierungsgesetz bereits in Kraft getreten, in Vorarlberg und dem Burgenland berät der landtag. Einzig in Oberösterreich scheint es noch keine Initiative zugeben.