Wie der Deutsche AnwaltSpiegel, Online-Magazin für Recht, Wirtschaft und Steuern, in seiner Ausgabe 12/2010 auf Seite 5 berichtet, arbeitet das deutsche Bundesministerium für Inneres intensiv an einem ArbeitnehmerInnendatenschutz-Gesetz, das in der CDU/FDP-Koalitionsvereinbarung enthalten ist.
Anlass waren mehrere spektakuläre Fälle unzulässiger Datenüberwachung im Jahr 2009, die zu einer andauernden Diskussion geführt haben.
Ziel ist der umfassende Schutz der Persönlichkeitsrechte von ArbeitnehmerInnen. Gerade Merkmale, die mit den gesetzlich geregelten Diskriminierungsgründen in Zusammenhang stehen, sind besonders heikel.
Der Entwurf legt besonderes Augenmerk auf Gesundheitsdaten und die Fragerechte nach diesen. Bei Gesundheitsuntersuchungen sollen ÄrztInnen und PsychologInnen nur mitteilen dürfen, ob der oder die BewerberIn für die konkrete Stelle geeignet ist. Ein Fragerecht nach der Schwerbehinderten-Eigenschaft soll nicht bestehen und die Verweigerung der Einstellung nur möglich sein, wenn die Behinderung der Eignung entgegensteht.