Seit Jahren wird über die Abschaffung der unzumutbaren Arbeitsbedigungen von SexarbeiterInnen diskutiert. Immer wieder gibt es vielversprechende Ansätze, die dann nicht weiter verfolgt werden. So veröffentlichte ein aus VertreterInnen von Ministerien und Beratungsstellen bestehender Arbeitskreis im Juni 2008 einen umfassenden Arbeitsbericht „Prostitution in Österreich„.
Die Grünen haben nun einen neuen Anlauf genommen und einen Entschließungsantrag verabschiedet.
Dieser beinhaltet folgende Forderungen:
- Die Entkoppelung der Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen und die konsequente Eingliederung in das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung und das Vertragsrecht.
- Die rechtliche Gleichbehandlung und Gleichstellung von SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigen durch die Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit
- Veränderung des Fremdenrechts: Schaffung einer Aufenthalts- und Niederlassungsmöglichkeit für migrantische SexarbeiterInnen mit einer Gültigkeit auch für die Zeit nach dem Ausstieg aus der Prostitution
- Die Aufhebung der Meldepflicht bei der Sicherheitspolizei.
- Die Wahrung der menschlichen Würde bei den amtsärztlichen Untersuchungen von SexarbeiterInnen und eine Weiterentwicklung dieser Kontrolluntersuchungen mit mehr Selbstbestimmtheit und Freiwilligkeit.
Für die Möglichkeit, Dienstverhältnisse einzugehen, ist auch eine Änderung des § 216 Strafgesetzbuch (Zuhälterei) notwendig.
Der Antrag wird dem Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats zur Behandlung zugeiwesen. Wann dieser das nächste Mal zusammentritt, steht laut der Website des Parlaments heute noch nicht fest.