Eine Studie des wissenschaftlichen Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Deutschland kommt zum Ergebnis, dass die von Unternehmensseite auf 1,73 Milliarden Euro geschätzten Kosten für die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) tatsächlich wesentlich geringer sind. Die Studie veranschlagt die Einführungskosten mit 26 Millionen Euro. Das sind etwa 1,5% der von der wirtschaftsnahmen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) im Rahmen einer Studie 2007 errechneten Summe.
Die Kommission kritisiert besonders
- das Anschreiben zum Fragebogen der Studie der INSM, das sie manipulativ findet;
- dass nur 12% der Kosten nachvollziehbarre direkte Kosten seien;
- die fehlende reale emprirische Kostenanalyse und
- das „Methoden Potpourri“, das die hochgerechneten Kosten in die Höhe treibe.
Die INSM hat ihre Studie inzwischen verteidigt und ihrerseits massive Kritik an der Untersuchung des Beirats der Antidiskriminierungsstelle geübt (siehe die Meldungen im INSM Tagebuch vom 14. und 15. August 2008).