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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Verfassungsbeschwerde wegen Hierarchisierung im Gleichbehandlungsgesetz und bei Verhetzungsverbot

Verfassungsbeschwerde wegen Hierarchisierung im Gleichbehandlungsgesetz und bei Verhetzungsverbot

6. Juli 2010 // von Klagsverband

Rechtskomitee LamdbaWie per OTS-Aussendung bekanntgegeben wurde, plant das RKL eine Verfassungbeschwerde wegen der bestehenden Hierarchisierung im GlBG, da beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts, nicht aber aufgrund der sexuellen Orientierung (sowie des Alters und der Religion und Weltanschauung) besteht.

Daneben soll auch das Verhetzungsverbot des § 283 StGB gerügt werden. Dieses sieht einen Schutz für „eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe“ vor.

Derzeit liegt dem Nationalrat der Entwurf für ein „Terrorismuspräventionsgesetz“ vor, in dem der Verhetzungsschutz ausgebaut werden soll – die Stellungnahme des Klagsverbands findet sich als Nr. 45. Der Entwurf wurde wegen sehr weit gefasster Terrorismus-Tatbestände heftig kritisiert. Gegen die Ausweitung des Verhetzungsverbots gab es insbesondere von der Rechtsanwaltskammer heftige Kritik.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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