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Aktuelle Seite: Start / News / EGMR in Straßburg verurteilt Österreich wegen Diskriminierung – Republik muss homosexuellem Paar Euro 25.000,- Schadenersatz zahlen

EGMR in Straßburg verurteilt Österreich wegen Diskriminierung – Republik muss homosexuellem Paar Euro 25.000,- Schadenersatz zahlen

22. Juli 2010 von Klagsverband

Mehr als zwölf Jahre dauernder rechtlicher Kampf zweier gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten um Gleichstellung bei der gesetzlichen Mitversicherung fand nach über zwölf Jahren durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg ein finales positives Ende.

hosiwien logoWien (OTS) – „Ein mehr als zwölf Jahre dauernder rechtlicher Kampf zweier gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten um Gleichstellung bei der gesetzlichen Mitversicherung fand heute, 22. Juli 2010, durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein finales positives Ende“, freut sich Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die die beiden Beschwerdeführer in ihrem Rechtsstreit unterstützt hat.

Bei den beiden Männern – Hans S. und Péter B. – handelt es sich um ein österreichisch-ungarisches Paar, das seit über 20 Jahren zusammenlebt und im August 2009 in Budapest auch eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen hat.

Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofs kommt österreichische Steuerzahler teuer zu stehen

„Während durch das am 1. August 2006 in Kraft getretene Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) die rechtliche Diskriminierung bereits vor vier Jahren beendet worden war, ist das heute veröffentlichte Urteil für das betroffene Paar insofern so bedeutsam, als nicht nur eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachträglich festgestellt, sondern ihm vom EGMR auch ein Schadenersatz von insgesamt Euro 25.000,- zugesprochen wurde“, so Krickler weiter.

Zusammenfassung des Falls

1997 wurde dem Partner des Österreichers die Mitversicherung verwehrt, weil das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz damals nur die Mitversicherung von anders-, aber nicht von gleichgeschlechtlichen LebensgefährtInnen vorsah. Beschwerden beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof blieben 1998 bzw. 2001 erfolglos.

Nach Ausschöpfen des innerstaatlichen Instanzenzugs brachten Hans S. und Péter B. dann durch ihren Wiener Anwalt Josef Unterweger im April 2002 Beschwerde in Straßburg ein (Nr. 18984/02). 2008 erklärte der EGMR die Beschwerde für zulässig. Und erst heute, also mehr als acht Jahre später, wurde das Urteil gefällt.

Mittlerweile hat sich aber auf nationaler Ebene die Rechtslage bereits geändert: 2003 hatte nämlich der EGMR in seiner richtungsweisenden Entscheidung in der ebenfalls von der HOSI Wien mitbetreuten Beschwerde Karner gegen Österreich festgestellt, dass jede Diskriminierung von gleich- gegenüber verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eine Verletzung der EMRK darstellt.

Daher musste danach der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Einschränkung der Mitversicherungsmöglichkeiten in den österreichischen Sozialversicherungsgesetzen bei der nächsten diesbezüglichen Beschwerde – im November 2005 – als verfassungswidrig aufheben und damit sein damals nur fünf Jahre altes anderslautendes Erkenntnis in einem anderen Fall korrigieren. Regierung und Parlament mussten danach die Sozialversicherungsgesetze entsprechend ändern, was mit dem SRÄG 2006 erfolgte.

Rückfragehinweis:
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
office@hosiwien.at, www.hosiwien.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/431/aom

Quelle: HOSI Wien

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