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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / 100. Schlichtung in BIZEPS-Datenbank online

100. Schlichtung in BIZEPS-Datenbank online

28. Juli 2010 // von Klagsverband

logo bizepsDas Behindertengleichstellungsgesetz, das seit dem 1. Jänner 2006 in Kraft ist, sieht bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung als ersten Lösungsschritt ein Schlichtungsverfahren vor, das vor den Landesstellen des Bundessozialamts abgehalten wird. In Rahmen dieses kostenfreien Verfahrens wird auch Mediation angeboten. Das Schlichtungsverfahren endet innerhalb von drei Monaten mit einer Einigung oder mit der Bestätigung, dass keine gütliche Einigung erzielt werden konnte. Diese Bestätigung ist auch die Voraussetzung für eine allfällige Klage.

Zahlen und Daten

Die Schlichtungsverfahren werden regional sehr unterschiedlich angenommen. Insgesamt gab es seit Anfang 2006 über 730 Schlichtungen. Fast die Hälfte davon fanden in Wien statt, abgeschlagen folgen Nierderösterreich, die Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Tirol. Wenige Schlichtungen gab es im Burgenland, in Salzburg und Vorarlberg. Die Gründe für diese Unterschiede werden hoffentlich durch die bereits angekündigte Evaluierung des Behindertengleichstellungspakets (Behindertengleichstellungsgesetz und Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, die am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten sind) erforscht.

Vorzüge des Schlichtungsverfahrens

Auch die Schlichtungsverfahren sind natürlich weit davon entfernt, in allen Fällen zu einem allseits befriedigenden Ergebnis zu führen. Sie bieten aber einen Rahmen, in dem die beteiligten Personen in einem moderierten Gespräch ihre Standpunkte darlegen können. Die Einladung einer öffentlichen Stelle und die Drohung, dass bei Nicht-Einigung eine Klage möglich ist, scheinen viele AntragsgegnerInnen zu motivieren, an der Schlichtung teilzunehmen. Die AntragstellerInnen können in diesen Gesprächen einen oder mehrere Vorschläge zur Einigung vorlegen. Inbesondere können sie auch Vorschläge machen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht durchsetzbar sind: Die Möglichkeit den eigenen Standpunkt klar zu machen, Entschuldigungen oder organisatorische Änderungen für die Zukunft sind in vielen Fällen befriedigender als ein relativ gering bemessener Schadenersatz.

Die Datenbank

Am 15. September 2008 ging die BIZEPS-Schlichtungsdatenbank online (siehe die damalige Ankündigung). Sie bietet einen guten Überblick, in welchen Bereichen es zu Benachteiligungen aufgrund von Behinderung kommt und welche – manchmal einfachen, manchmal kreativen- Lösungen gefunden werden können.  Sie dokumentiert aber auch das gerichtliche Nachspiel, das Ereignisse haben können, in denen keine Schlichtung erreicht wird: etwa im Fall eines blinden Bewerbers, der vom Vorstellungsgespräch ausgeladen wurde.

Fazit

Die Datenbank ist eine hervorragende Dokumentation, in der auch Menschen, die sich noch nie mit Gesetzen beschäftigt haben, anhand von Beispielen anschauen können, was sie tun können, wenn sie sich benachteiligt fühlen.

Sie ist umso wichtiger, da im Wiener Antidiskriminierungsgesetz ab Herbst eine dem Behindertengleichstellungsgesetz nachempfundene Schlichtung für alle Diskriminierungsgründe eingeführt wurde. Die Datenbank bedeutet Empowerment im besten Sinn: Betroffene können sich informieren und selbst aktiv werden. Und das ist nötig, um das Antidiskriminierungsrecht vom Papier in die Praxis zu bringen.

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