Der Entwurf des Kärntner Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Derzeit ist im Rahmen der Landesgesetzgebung eine unzureichende Regelung der Anliegen von Menschen mit Behinderung nur im 4. Abschnitt des Kärntner Mindestsicherungsgesetz gegeben. Der Entwurf trifft nun Regelungen für Menschen mit Behinderung abgekoppelt von Regelungen für Menschen in sozialen Notlagen
Es sollen eine Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung eingerichtet und die Voraussetzungen für ein rasches Verfahren zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung geschaffen werden, wobei auch in bestimmten Fällen ein Mediationsverfahren vorgesehen ist. Das Verfahren soll für die Antragsteller kostenlos sein und ihnen die erforderlichen Personal, Sach- und Geldmittel zur Verfügung stellen.
Der Klagsverband begrüßt den Gesetz-Entwurf, insbesondere da er den langjährigen Forderungen von Behindertenorganisationen insbesondere der Selbstbestimmt Leben Bewegungen entspricht.
Lediglich in einigen Details wäre eine Präzisierung wünschenswert.
Siehe dazu Stellungnahme des Klagsverband zum Entwurf des Kärntner Chancengleichheitsgesetz