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Aktuelle Seite: Start / News / Klagsverband fordert Gruppenverfahren für Diskriminierungsfälle

Klagsverband fordert Gruppenverfahren für Diskriminierungsfälle

1. August 2007 von Volker Frey

Die Zivilverfahrens-Novelle 2007 sieht die Schaffung von Gruppenverfahren und Musterklagen vor. Damit diese Instrumente auch auf typische Diskriminierungsfälle angewendet werden können, muss der Entwurf ergänzt werden.

Das Justizministerium hat die Zivilverfahrens-Novelle 2007 zur Begutachtung ausgesand. Bis 30. Juli hatten alle Interessierten die Möglichkeit, Stellungnahme dazu abzugeben.

Es soll geregelt werden, wie in sogenannten Massenverfahren, wenn also viele Menschen durch dieselbe Person gleich oder ähnlich geschädigt wurden, die für alle Geschädigten – und Rechtsfragen in einem Verfahren – und damit für die Einzelperson billiger – entschieden werden können.

Gruppenverfahren

Das Justizministerium geht dabei von Fällen aus, die typischweise im Konsumentenschutzbereich auftreten. Bei Seilbahnunfällen oder Streitigkeiten beim Bau von Wohnhausanlagen stehen die potenziellen KlägerInnen meist fest. Es handelt sich dabei um die Personen, die einen Unfall erlitten oder Geld in eine Wohnung investiert haben.

In vielen Diskriminierungsfällen stehen aber die Geschädigten nicht namentlich fest. Wenn beispielsweise ein Campingplatz ein Schild „Keine Zigeuner“ aufhängt, stellt dieses eine Diskriminierung dar. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz müsste ein Roma /eine Roma aber zuerst versuchen, einen Platz zu mieten und könnte erst bei Ablehnung gegen den/die BetreiberIn rechtlich vorgehen.

In solchen Fällen sollte es möglich sein, dass Organisationen durch Klage feststellen, dass eine Diskriminierung vorliegt und sich betroffene Einzelpersonen an der Klage beteiligen können, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Verbandsklagen

Eine weitere Möglichkeit, Diskriminierungen die sich gegen eine nicht bezifferbare Anzahl von Menschen richten, stellen Verbandsklagen dar. Diese ermöglichen es Organisationen anstelle betroffener Einzelpersonen, die Unterlassung diskriminierenden Verhaltens zu begehren. Aus rechtssystematischen Gründen sollte eine solche Bestimmung aber im Gleichbehandlungsgesetz verankert werden.

Die Stellungnahme des Klagsverbands zur Zivilprozess-Novelle 2007 finden Sie hier

Alle Stellungnahmen finden Sie auf der Webseite des Parlaments.

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