„Negativ zu bewerten“ sei laut Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes. In einer aktuellen Stellungsnahme zum Gesetzesentwurf kritisiert die NGO vor allem die beabsichtigte Verlängerung der Fristen für die Beseitigung von Barrieren bei Bauwerken und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen würden mit Füßen getreten, so Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbandes. Durch Barrieren bei Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sei der Alltag für diese Personengruppe oft unzumutbar. Die Fristverlängerung, die einen Zeitraum von vier Jahren betrifft, sei als versteckte Einsparungsmaßnahme zu verstehen. Dies gehe aus dem Ministerratsvortrag hervor, der auf der Regierungsklausur in Loipersdorf verfasst wurde und von Einsparungen in der Höhe von 85,7 Millionen Euro allein im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur spricht. Hier werde auf Kosten von Menschen mit Behinderungen gespart, so Frey, sowie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen glatt übergangen.
„Unabhängig von Übergangsfristen erfordert die Herstellung von Barrierefreiheit ein konzertiertes Vorgehen von Bund und Ländern“, erklärt der Klagsverbands-Generalsekretär. „Menschen mit Behinderungen müssen zurecht befürchten, dass die Fristen bald nicht mehr bindend sein werden, wenn sie so ohne weiteres verlängert werden können.“
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