Ein Campingplatz in Osttirol mit einem Schild „Kein Platz für Zigeuner“, eine Hausverwaltung, die in ihren Wohnungsinseraten darauf hinweist, dass nur „an Inländer“ vermietet wird. Wer sich in so einer Situation diskriminiert fühlt, hat derzeit kaum Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen, kritisieren die Vereine Klagsverband und ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit. Rückendeckung erhalten sie dabei von der Volksanwaltschaft, die eine gemeinsame Beschwerde der beiden NGOs geprüft hat.
Die Volksanwaltschaft regt in ihrem Bericht an, die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung so zu erweitern, dass diskriminierende Bestimmungen oder Praktiken auch von Vereinen oder Verbänden eingeklagt werden können und nicht ausschließlich von Einzelpersonen. Damit bekräftigt sie eine langjährige Forderung der NGO-VertreterInnen: „Mit einer Verbandsklage kann im Idealfall erreicht werden, dass eine diskriminierende Regelung in Zukunft zu unterlassen ist“, erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Dieses Rechtsmittel bekämpfe diskriminierende Bestimmungen ganz grundlegend und sollte laut Frey im Konsumentenschutzgesetz geregelt sein.
Weiters plädieren die NGO-VertreterInnen für die Einführung von Schlichtungen als Ergänzung zu den Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission. „Bei einer Schlichtung kann besser auf die Bedürfnisse der von Diskriminierung betroffenen Personen eingegangen werden, so kann beispielsweise von dem Campingplatzbetreiber eine Entschuldigung und eine Schadenersatzzahlung verlangt werden“, fasst Barbara Liegl, Geschäftsführerin von ZARA zusammen.
Im Hinblick auf die Novellen von Gleichbehandlungs-, Konsumenten- und Behindertengleichstellungsgesetz, die voraussichtlich in den kommenden Monaten in den parlamentarischen Ausschüssen behandelt werden, seien die Empfehlungen der Volksanwaltschaft als besonders maßgeblich zu betrachten, bekräftigen Klagsverband und ZARA.
Das Prüfungsergebnis der Volksanwaltschaft im pdf-Format
Auch die Volksanwaltschaft hat inzwischen dazu Stellung genommen. Hier gehts zum Artikel.