Rassistische Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt – nicht selten greifen Türsteherinnen und Türsteher zu höchst unfeinen und rechtlich bedenklichen Methoden, wenn es darum geht, „unerwünschte Personen“ von einem Lokal fernzuhalten. Diese Berufsgruppe soll deshalb in Zukunft lernen, wie Personen menschenwürdig behandelt werden können. Das fordert der Klagsverband im Rahmen seiner Stellungnahme zur Verordnung für Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes. Diese Forderung geht dabei klar über das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Curriculum hinaus, in dem keine Einheiten zu den Themen Menschenrechte, Anti-Diskriminierung und Konfliktmanagement vorgesehen sind.
Einlassverweigerung aufgrund der Herkunft verboten
Hintergrund für diese Forderung seien zahlreiche Probleme mit Türsteherinnen und Türstehern, die bisweilen auch rechtliche Konsequenzen hätten, so Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey. „Der Klagsverband hat in der Vergangenheit bereits mehrere Klagen für Personen angestrengt, die aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert wurden und denen der Einlass in bestimmte Lokale verweigert wurde“, so Frey. Hier fehle das Wissen, dass Diskriminierung etwa aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder wegen Behinderung in Österreich gesetzlich verboten sei. „In der Praxis zeigt sich, dass Türsteherinnen und Türsteher sehr oft nicht wissen, wie sie mit kritischen Situationen beim Eingang zu Lokalen und Veranstaltungen umgehen können. Insbesondere fehlt oft die Fähigkeit, deeskalierend auf drohende oder schwelende Konflikte einzuwirken. Weiters fehlt vielen das Wissen über die bestehenden Diskriminierungsverbote und die Rechtsfolgen für sie persönlich, die Unternehmen und die AuftraggeberInnen,“ heißt es in der Stellungnahme.
Lernen, sich selbst zu schützen
Der derzeit vorliegende Entwurf für einen Lehrgang sieht 7,5 Lehrstunden zu Themen wie „Erste Hilfe“ oder „Verhalten in Notfällen“ vor. Laut Klagsverband müsste das Unterrichtspensum um weitere 16 Stunden ergänzt werden, in denen es um Menschenrechte, Konfliktmanagement sowie die Gleichbehandlungsgesetzgebung geht. Außerdem sollte die Absolvierung des Lehrgangs nicht nur – wie jetzt vorgesehen – für Angestellte von Sicherheitsunternehmen gelten, sondern auch für selbständige TürsteherInnen und solche, die direkt bei Lokalen oder VeranstalterInnen angestellt sind. „Nicht zuletzt sollen die TürsteherInnen auch lernen, wie sie sich selber vor Belästigung schützen können“, bringt es Volker Frey auf den Punkt.
Stellungnahme zur Verordnung des BMWFJ über die Eignung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Sicherheitsgewerbetreibenden als pdf oder im Word-Format