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Aktuelle Seite: Start / News / Menschenrechte auf dem Prüfstand

Menschenrechte auf dem Prüfstand

25. Januar 2011 von Klagsverband

UNO prüft am Mittwoch, 26.1., Menschenrechtssituation in Österreich

Am Mittwoch wird Österreich erstmals vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in initiative menschenrechte.jetztGenf hinsichtlich seiner Menschenrechtssituation geprüft. Der Klagsverband hat gemeinsam mit 360 österreichischen NGOs einen Bericht über die Lage der Menschenrechte  in unserem Land (Word und pdf) verfasst und auch eine eigene Evaluierung (Word und pdf) zu diesem Thema an die UNO geschickt.

Klagsverband kritisiert mangelnden Diskriminierungsschutz

Menschenrechtlich besonders bedenklich erscheint dem Klagsverband der jüngste Rückschritt beim Diskriminierungsschutz: Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die letzte Woche vom Parlament beschlossen wurde, sieht nun doch keine Erweiterung auf die Gründe sexuelle Orientierung, Alter und Religion vor. Der Schutz vor Diskriminierung soll nach Ansicht der österreichischen Politik nur für Menschen gelten, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts Benachteiligungen erfahren haben. Diese Hierarchisierung wird vom Klagsverband seit langem kritisiert, denn Menschenrechte müssen für alle gesellschaftliche Gruppen in gleicher Weise gelten. Im Staatenbericht, den Österreich bei der UNO abgegeben musste, wurde dies bereits angekündigt.

Die Universelle Menschenrechtsprüfung (UPR)

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen prüft seit drei Jahren systematisch die Menschenrechtslage in allen 192 Mitgliedsstaaten. Die Diskussion im Menschenrechtsrat hat sämtliche Menschenrechtsverpflichtungen zur Grundlage. Das Ergebnis ist eine Reihe von Empfehlungen der UNO an Österreich zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Die Anhörung in Genf findet am Mittwoch, 26. Jänner 2011 von 14.30 bis 17.30 Uhr statt und wird auf derstandard.at live kommentiert.

In Graz findet ein Public Viewing statt: http://www.etc-graz.at

Die Überprüfung beginnt mit einem Statement des österreichischen Außenministers. In weiterer Folge werden VertreterInnen der Staatengemeinschaft, vor allem die 47 Mitglieder des Menschenrechtsrates, aber auch andere interessierte Staaten, ihre Kritik an Österreichichs Menschenrechtslage anbringen, Fragen an die Delegation unter Führung des Außenministers richten und Vorschläge zur Verbesserung machen.

Fragen an die österreichische Delegation:

Themen zu denen jedenfalls Fragen an die österreichische Delegation gerichtet werden:

– die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, v.a. auch innerhalb der Polizei
– die Verwirklichung des Diskriminierungsschutzes für alle Menschen
– die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, insbesondere das Gehaltsgefälle, und der Schutz vor Gewalt an Frauen und Kindern
– die Umsetzung der Minderheitenrechte in Kärnten
– die Gewährleistung menschenrechtlicher Standards in Asylverfahren und Migrationspolitik
– das Fehlen einer umfassend zuständigen unabhängigen Menschenrechtsinstitution

Nach dem 26. Jänner 2011

Nach der Anhörung wird noch am selben Tag eine  Zusammenfassung des Dialogs erstellt und der österreichischen Delegation zur Durchsicht übermittelt. Am Freitag, 28. Jänne 2011, am späten Nachmittag werden die vorläufigen Empfehlungen – nach einer ersten kurzen Stellungnahme der Regierung dazu – verlautbart. Die österreichische Regierung hat dann bis Juni 2011 Zeit, sich zu den Vorschlägen detailliert zu äußern. Die Empfehlungen sollten sukzessive bis zur nächsten Prüfung in vier Jahren umgesetzt werden.

Weitere Informationen: UPR-Info und Initiative menschenrechte.jetzt

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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