Am Mittwoch wird Österreich erstmals vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf hinsichtlich seiner Menschenrechtssituation geprüft. Der Klagsverband hat gemeinsam mit 360 österreichischen NGOs einen Bericht über die Lage der Menschenrechte in unserem Land (Word und pdf) verfasst und auch eine eigene Evaluierung (Word und pdf) zu diesem Thema an die UNO geschickt.
Klagsverband kritisiert mangelnden Diskriminierungsschutz
Menschenrechtlich besonders bedenklich erscheint dem Klagsverband der jüngste Rückschritt beim Diskriminierungsschutz: Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die letzte Woche vom Parlament beschlossen wurde, sieht nun doch keine Erweiterung auf die Gründe sexuelle Orientierung, Alter und Religion vor. Der Schutz vor Diskriminierung soll nach Ansicht der österreichischen Politik nur für Menschen gelten, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts Benachteiligungen erfahren haben. Diese Hierarchisierung wird vom Klagsverband seit langem kritisiert, denn Menschenrechte müssen für alle gesellschaftliche Gruppen in gleicher Weise gelten. Im Staatenbericht, den Österreich bei der UNO abgegeben musste, wurde dies bereits angekündigt.
Die Universelle Menschenrechtsprüfung (UPR)
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen prüft seit drei Jahren systematisch die Menschenrechtslage in allen 192 Mitgliedsstaaten. Die Diskussion im Menschenrechtsrat hat sämtliche Menschenrechtsverpflichtungen zur Grundlage. Das Ergebnis ist eine Reihe von Empfehlungen der UNO an Österreich zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Die Anhörung in Genf findet am Mittwoch, 26. Jänner 2011 von 14.30 bis 17.30 Uhr statt und wird auf derstandard.at live kommentiert.
In Graz findet ein Public Viewing statt: http://www.etc-graz.at
Die Überprüfung beginnt mit einem Statement des österreichischen Außenministers. In weiterer Folge werden VertreterInnen der Staatengemeinschaft, vor allem die 47 Mitglieder des Menschenrechtsrates, aber auch andere interessierte Staaten, ihre Kritik an Österreichichs Menschenrechtslage anbringen, Fragen an die Delegation unter Führung des Außenministers richten und Vorschläge zur Verbesserung machen.
Fragen an die österreichische Delegation:
Themen zu denen jedenfalls Fragen an die österreichische Delegation gerichtet werden:
– die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, v.a. auch innerhalb der Polizei
– die Verwirklichung des Diskriminierungsschutzes für alle Menschen
– die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, insbesondere das Gehaltsgefälle, und der Schutz vor Gewalt an Frauen und Kindern
– die Umsetzung der Minderheitenrechte in Kärnten
– die Gewährleistung menschenrechtlicher Standards in Asylverfahren und Migrationspolitik
– das Fehlen einer umfassend zuständigen unabhängigen Menschenrechtsinstitution
Nach dem 26. Jänner 2011
Nach der Anhörung wird noch am selben Tag eine Zusammenfassung des Dialogs erstellt und der österreichischen Delegation zur Durchsicht übermittelt. Am Freitag, 28. Jänne 2011, am späten Nachmittag werden die vorläufigen Empfehlungen – nach einer ersten kurzen Stellungnahme der Regierung dazu – verlautbart. Die österreichische Regierung hat dann bis Juni 2011 Zeit, sich zu den Vorschlägen detailliert zu äußern. Die Empfehlungen sollten sukzessive bis zur nächsten Prüfung in vier Jahren umgesetzt werden.
Weitere Informationen: UPR-Info und Initiative menschenrechte.jetzt