Die angesprochenen Themen waren sehr breit. Neben Antidiskriminierung und Gleichstellung ging es unter anderem um Asyl und Fremdenrecht, die prekäre Situation binationaler (Ehe)paare, die Rechte von Kindern, den Folterschutz und die mangelhafte Umsetzung von Volksgruppenrechten.
Die Stellungnahme des Klagsverbands
Angesichts der kurzen Zeit, die jeder Organisation zur Verfügung stand, wies der Klagsverband auf drei Schwachstellen des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts hin:
- die Hierarchisierung (also die unterschiedlichen Schutzbereiche und staatlichen Ansprechpersonen für die einzelnen Diskriminierungsgründe)
- die mangelnde Verhältnismäßigkeit und Abschreckung der Sanktionen bei Diskriminierung und
- die unterschiedlichen, mangelhaften Verfahrensrechte und vielen staatlichen Institutionen, die jeweils nur für einzelne der etwa 30 Antidiskriminierungsgesetze zuständig sind. Deshalb ist es selbst für juristisch versierte Menschen schwierig, die zuständige Ansprechstelle zu finden.
Stellungnahmen von Klagsverbands-Mitgliedsvereinen
BIZEPS, HOSI Wien, ZARA und der Verein Österreichischer Juristinnen machten ebenfalls auf die Lücken in ihren speziellen Bereichen aufmerksam. Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte konzentrierte sich auf Kinderrechte.
- BIZEPS kritisierte die weitgehende Individualisierung bei der Durchsetzung von Rechten behinderter Menschen, die unterschiedlichen länderspezifischen Standards im Baubereich, die Aussonderung behinderter – insbesondere gehörloser – Menschen im Bildungsbereich sowie die Vergabe von Subventionen an Projekte, die für behinderte Menschen nicht zugänglich sind.
- HOSI Wien sprach die bereits durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellten Beschränkungen der Meinungsfreiheit und die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher LebenspartnerInnenschaften an.
- ZARA wies auf den strukturellen Rassismus in der Polizei hin und dass es bisher keine eindeutigen Bekenntnisse des Innenministers oder anderer Führungspersonen zu „Null Toleranz gegen Rassismus“ gegeben habe. Auch die vermehrte Aufnahme von MigrantInnen in die Polizei werde ohne flankierende Maßnahmen nicht zur effektiven Bekämpfung von Rassismus in der Polizei beitragen.
- Der Verein Österreichischer Juristinnen wies auf die oftmals erfolgreichen Behinderungen des Zugangs zu Abtreibungskliniken und die rechtlich wie faktisch prekäre Situation von Sexarbeiterinnen hin. In Hinblick auf CEDAW, die Konvention zur Eliminierung jeglicher Form von Diskriminierung der Frauen, sei die geforderte volle Gleichstellung zwar durch die Unterschrift der Konvention zugesagt, faktisch aber nicht verwirklicht. Als Beispiel wurde die nach wie vor immense Einkommensschere zwischen Frauen und Männern angeführt.
Die Bedeutung des Kommissars für Menschenrechte
Der Bericht, den Thomas Hammarberg über Österreich abfassen wird, ist einer der wenigen, in dem Positionen der Zivilgesellschaft – wenn sie ausreichend dokumentiert sind – ohne Abschwächung durch staatliche Stellen enthalten sind. Darin liegt der Unterschied zu Berichten von Organisationen wie der Europäischen Grundrechtsagentur, die zwar ebenfalls die Zivilgesellschaft befragt, deren Positionen aber erst nach einer Stellungnahme durch öffentliche Stellen und damit sehr eingeschränkt und abgeschwächt übernimmt.