Die umstrittene Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, in deren Rahmen auch das GBK/GAW-Gesetz sowie in geringerem Umfang auch das Behinderteneinstellungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz geändert wurden, ist am 15. Februar 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Es gibt einige Verbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz:
- Die Einkommensberichte sollen helfen, den Gender Pay Gap, die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern.
- Der Mindestschadenersatz bei (sexueller) Belästigung beträgt in Zukunft 1.000,- Euro. Das gilt auch für das Behinderteneinstellungsgesetz.
- Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Person, die ein geschütztes Merkmal trägt, ist im Gleichbehandlungsgesetz und Behinderteneinstellungsgesetz verboten.
- Weiters wird die diskriminierende Ausschreibung von Wohnraum mit einer Verwaltungsstrafe bedroht.
Wie vom Klagsverband mehrfach kritisiert (Stellungnahme vom Sommer 2010, Pressekonferenz 2011) gibt es leider weiterhin keinen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu und der Versorgung zu Gütern und Dienstleistungen aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung und der Religion und Weltanschauung. Die Hierarchisierung besteht also weiter.
Die Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz treten am 1. März 2011 in Kraft, lediglich die Verpflichtung zur Erstellung von Einkommensberichten entsteht je nach Betriebsgröße bis 2014.
Die Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes treten ebenfalls am 1. März 2011 in Kraft, die Änderungen im GBK/GAW-Gesetz am 16. Februar 2011.