• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes in Kraft

Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes in Kraft

16. Februar 2011 von Klagsverband

Kernpunkte: Einkommensberichte, Erhöhung des Mindestschadenersatzes bei Belästigung und Schutz vor Diskriminierung durch Assoziierung.

Die umstrittene Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, in deren Rahmen auch das GBK/GAW-Gesetz sowie in geringerem Umfang auch das Behinderteneinstellungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz geändert wurden, ist am 15. Februar 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Es gibt einige Verbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz:

  • Die Einkommensberichte sollen helfen, den Gender Pay Gap, die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern.
  • Der Mindestschadenersatz bei (sexueller) Belästigung beträgt in Zukunft 1.000,- Euro. Das gilt auch für das Behinderteneinstellungsgesetz.
  • Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Person, die ein geschütztes Merkmal trägt, ist im Gleichbehandlungsgesetz und Behinderteneinstellungsgesetz verboten.
  • Weiters wird die diskriminierende Ausschreibung von Wohnraum mit einer Verwaltungsstrafe bedroht.

Wie vom Klagsverband mehrfach kritisiert (Stellungnahme vom Sommer 2010, Pressekonferenz 2011) gibt es leider weiterhin keinen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu und der Versorgung zu Gütern und Dienstleistungen aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung und der Religion und Weltanschauung. Die Hierarchisierung besteht also weiter.

Die Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz treten am 1. März 2011 in Kraft, lediglich die Verpflichtung zur Erstellung von Einkommensberichten entsteht je nach Betriebsgröße bis 2014.

Die Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes treten ebenfalls am 1. März 2011 in Kraft, die Änderungen im GBK/GAW-Gesetz am 16. Februar 2011.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz