Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Unterschiede bei Versicherungstarifen für Frauen und Männer in Zukunft nicht mehr zulässig sind. Er beruft sich dabei auf eine Richtlinie aus dem Jahr 2004, die jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen untersagt.
Laut dieser Richtlinie müssten Unisex-Tarife schon ab 21. Dezember 2007 gelten, Ausnahmen sind aber möglich. Es muss aber nach fünf Jahren, also am 21. Dezember 2012 überprüft werden, ob die Ausnahmeregelungen noch gerechtfertigt sind und nicht gegen das Ziel der Gleichstellung verstoßen.
Hier gehts zur Pressemitteilung des EuGH und zum EuGH-Urteil.