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Aktuelle Seite: Start / News / Neuer FRA-Bericht vergleicht Zugang zu Justiz in EU-Mitgliedstaaten

Neuer FRA-Bericht vergleicht Zugang zu Justiz in EU-Mitgliedstaaten

23. März 2011 von Klagsverband

Auch Situation in Österreich durchaus verbesserungswürdig – Klagsverband findet positive Erwähnung

Die Europäische Grundrechtsagentur (FRA) hat einen neuen Bericht mit dem Titel „Zugang zur Justiz in Europa: ein Überblick über die Herausforderungen und Möglichkeiten“ vorgelegt. Das umfassende Werk enthält eine Vergleichsanalyse zum Zugang zur Justiz in den EU-Mitgliedstaaten und gelangt zu der Feststellung, dass es viele Hindernisse gibt, die es für Opfer schwierig machen, ihre Rechte durchzusetzen. Diese Aussage bezieht sich dabei hauptsächlich auf Zivil- und Verwaltungsverfahren für Menschen, die diskriminiert wurden. Auch die Situation in Österreich wird in der Studie als verbesserungswürdig beschrieben. Im Kapitel „Prozesskostenhilfe“ wird der Klagsverband als positives Beispiel erwähnt.

Der Bericht zeigt mehrere Probleme auf, die dazu führen, dass Opfer abgeschreckt werden oder nicht in der Lage sind, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen:

  • Übermäßig lange Verfahren sind in den Mitgliedstaaten offenbar die häufigste Problematik.
  • hohe Prozesskosten einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten
  • restriktive Vorschriften darüber, wer Klage einreichen kann. Dies ist häufig auf das Opfer beschränkt, anstatt auch anderen Einrichtungen die Möglichkeit einzuräumen, als Vertreter des Opfers oder im öffentlichen Interesse vor Gericht zu gehen, wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften oder nationalen Gleichstellungseinrichtungen. In Österreich kann der Klagsverband als Nebenintervenient auftreten oder Opfer mit Vertretung von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin unterstützen.
  • erhebliche Unterschiede bei der Höhe des Schadenersatzes zwischen den EU-Mitgliedstaaten. In manchen Fällen ist der Schadenersatz zu gering, um Täter abzuschrecken, oder den entstandenen Schaden vollumfänglich wieder gutzumachen.

Der Bericht steht als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung.

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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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