Rassistisch motivierte Einlassverweigerungen sind in österreichischen Gasthäusern, Bars, Clubs und Diskos leider keine Seltenheit. Der Klagsverband hat vergangenes Jahr mehrere Personen vor Gericht vertreten, die aufgrund ihrer Herkunft in bestimmten Lokalen „nicht erwünscht“ waren. Auch bei ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit werden jedes Jahr zahlreiche Vorfälle gemeldet, in denen Personen aus rassistischen Gründen der Zugang zu einem Lokal verweigert wird.
Gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft haben der Klagsverband und ZARA nun Empfehlungen ausgearbeitet, die LokalbetreiberInnen verständlich machen sollen, wie sie ihre Einlasspolitik diskriminierungsfrei gestalten können. Schließlich handelt es sich jedes Mal, wenn eine Person aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts nicht in ein Lokal gelassen wird, um eine klaren Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, gegen den gerichtlich vorgegangen werden kann.
Die Empfehlungen als pdf zum Herunterladen
Anhang 1 Hausordnung als Word-Dokument
Anhang 2 Information als pdf
Neben den LokalbetreiberInnen hat der Klagsverband in jüngster Zeit auch die TürsteherInnen als Zielgruppe für diskriminierungsfreies Verhalten angesprochen: In seiner Stellungnahme zur Verordnung für Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes fordert der Klagsverband verpflichtende Schulungen für TürsteherInnen, in denen diese lernen sollen, sich an der Disko-Tür menschenwürdig und rechtskonform zu verhalten.
Hier geh’ts zum Artikel und zur Stellungnahme (Word oder pdf)