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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / „Keine klassische Beratungsstelle“

„Keine klassische Beratungsstelle“

21. Juni 2011 // von Klagsverband

Die Mitglieder des Klagsverbands treffen sich einmal jährlich zu einer Klausur, bei der Fachthemen besprochen und inhaltliche Strategien entwickelt werden. Dieses Jahr konnten interessierte Vereine und Einzelpersonen, die bislang noch nicht mit dem Anti-Diskriminierungsverein zusammenarbeiten, an der Klausur teilnehmen und die Arbeit des Klagsverbands näher kennenlernen. Klausur des Klagsverbands 2011

Klagsverbands-Gründungsmitglied und BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter berichtete über die Angebote des Klagsverbands, der sich als Servicestelle für seine Mitgliedsvereine versteht und keine Beratungsstelle im klassischen Sinn ist. „Erstberatungen machen unsere Mitgliedsvereine“, so Ladstätter. Dort sei die Expertise zu den einzelnen Diskriminierungsgründen zu finden. Erst wenn sich im Beratungsprozess keine außergerichtliche Lösung ergebe, komme der Klagsverband ins Spiel.

Gerichtsverfahren bei Diskriminierung

Allein sechs Klagen wurden im vergangenen Jahr vom Klagsverband eingebracht, heuer waren es bereits drei, zog Klagsverbands-Juristin Andrea Ludwig Bilanz. Statistik der eingebrachten Klagen

Anfragen gebe es ungleich mehr, diese müssten aber mit den Zielen und Ressourcen des kleinen Vereins in Einklang gebracht werden, bevor es zu einer gerichtlichen Klage komme. Jedes Verfahren werde einer genauen Prüfung unterzogen, nicht zuletzt weil das Budget des Vereins „überschaubar“ sei, so Ludwig. Für Diskriminierungsopfer sei die Begleitung durch den Klagsverband dann aber von der Beratung bis zum rechtskräftigen Urteil kostenlos. Ein einzigartiges Service, das Menschen, die diskriminiert und benachteiligt wurden, sehr zu schätzen wüssten. Eine Wienerin, die vom Klagsverband wegen Diskriminierung bei einer Bewerbung unterstützt wurde, hat es so formuliert: “ Sich wehren zu können und die Unterstützung zu bekommen, gerichtliche Schritte einzulegen, ist sehr befreiend. Ich danke dem Klagsverband für diese Möglichkeit, es hat gut getan!“Statistik der gewonnen Klagsfälle

Aber auch die Statistik gibt der Arbeit des Klagsverbands Recht: Nur fünf Prozent der Verfahren wurden seit 2004 verloren.

Stellungnahmen und Kommentare zu Gesetzen

Neben den Klagen sieht der Klagsverband seine Aufgabe auch darin, Gesetze, Gesetzesänderungen und die Verfahren zu sammeln, zu dokumentieren und zu kommentieren. Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesnovellen machen eine wesentlichen Bestandteil der Arbeit aus. Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey und die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Daniela Almer haben in ihren Präsentationen die inhaltlichen Schwerpunkte des vergangenen Jahres aufgezeigt. Im Mittelpunkt stand dabei die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, bei der – zur großen Enttäuschung des Klagsverbands – der Diskriminierungsschutz nicht wie ursprünglich vorgesehen auf alle Diskriminierungsgründe ausgeweitet wurde. „Dieses Thema wird uns bis zur nächsten Novelle begleiten,“ so Volker Frey. Er hoffe, es werde dann gelingen die politisch Verantwortlichen zu überzeugen, dass Menschenrecht nicht teilbar seien und alle Diskriminierungsformen durch das Gesetz geschützt werden müssten. Auch Daniela Almer bezog sich auf einen Punkt im Gleichbehandlungsgesetz: Die Verpflichtung bei Stellenausschreibungen das Brutto-Mindestentgelt anzugeben, werde nur von einer Minderheit der Unternehmen befolgt, stellte sie fest. In dieser Form könne diese Gesetzesvorgabe den Anspruch auf mehr Gehaltstransparenz deshalb nicht einlösen und sei als Gleichstellungsmaßnahme nicht sinnvoll.

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