Im Rahmen des von der Europäischen Kommission ausgewählten und finanzierten Projekts „Equality in Housing“, das von der bawo (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe), dem Klagsverband und der Volkshilfe Österreich im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wird, hat der Klagsverband eine rechtliche Studie über den Zugang für MigrantInnen zu öffentlichem Wohnraum in Österreich durchgeführt. Weiters beinhaltet das Projekt eine sozialwissenschaftliche Studie zur Vergabepraxis (Herbst 2011) und Good Practice Workshops, die gemeinsam mit Landesregierungen und Wohnungsvergabestellen organisiert werden.
Die rechtliche Studie stellt die rechtlichen Regelung des Völker-, EU- und nationalen Rechts dar, die den Zugang zu öffentlichem Wohnraum für MigrantInnen regeln.
Die wichtigsten Ergebnisse:
- EU-, EWR und Schweizer BürgerInnen müssen gleich wie ÖsterreicherInnen behandelt werden. Von Ihnen dürfen keine Deutschkenntnisse verlangt werden!
- Dasselbe gilt für anerkannte Flüchtlinge.
- Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Menschen, die keine EU/EWR-Staatsbürgerschaft besitzen) sind ebenfalls gleich zu behandeln wie ÖsterreicherInnen. Um diesen Rechtsstatus zu bekommen, sieht das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Sprachkenntnisse vor. Darüber ist die Forderung weiterer Deutschkenntnisse nicht möglich.