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Aktuelle Seite: Start / News / Keine Deutschtests beim Zugang zu Gemeindewohnungen!

Keine Deutschtests beim Zugang zu Gemeindewohnungen!

1. Juli 2011 von Klagsverband

Im Rahmen eines PROGRESS-Projekts hat der Klagsverband die teils bestehenden, teils angedachten Zugangsbeschränkungen für MigrantInnen zu öffentlichem Wohnraum untersucht: Sie sind nur in engen Grenzen erlaubt.

Im Rahmen des von der Europäischen Kommission ausgewählten und finanzierten Projekts „Equality in Housing“, das von der bawo (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe), dem Klagsverband und der Volkshilfe Österreich im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wird, hat der Klagsverband eine rechtliche Studie über den Zugang für MigrantInnen zu öffentlichem Wohnraum in Österreich durchgeführt. Weiters beinhaltet das Projekt eine sozialwissenschaftliche Studie zur Vergabepraxis (Herbst 2011) und Good Practice Workshops, die gemeinsam mit Landesregierungen und Wohnungsvergabestellen organisiert werden.

Die rechtliche Studie stellt die rechtlichen Regelung des Völker-, EU- und nationalen Rechts dar, die den Zugang zu öffentlichem Wohnraum für MigrantInnen regeln.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • EU-, EWR und Schweizer BürgerInnen müssen gleich wie ÖsterreicherInnen behandelt werden. Von Ihnen dürfen keine Deutschkenntnisse verlangt werden!
  • Dasselbe gilt für anerkannte Flüchtlinge.
  • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Menschen, die keine EU/EWR-Staatsbürgerschaft besitzen) sind ebenfalls gleich zu behandeln wie ÖsterreicherInnen. Um diesen Rechtsstatus zu bekommen, sieht das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Sprachkenntnisse vor. Darüber ist die Forderung weiterer Deutschkenntnisse nicht möglich.

Hier können Sie auch die OTS-Aussendung der PartnerInnen des Projekts „Equality in Housing“ ansehen und herunterladen.

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BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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