Der Gesetzesentwurf für ein Lobbygesetz soll Österreich endlich eine gewisse Transparenz bei der Einflussnahme auf Entscheidungen der Gesetzgebung und Verwaltung bringen. Es sieht im Kern ein Register vor, in dem sich Einzelpersonen und Organisationen eintragen müssen, wenn sie gegen Entgelt Lobbying betreiben.
Der Klagsverband begrüßt den Entwurf und regt lediglich an, dass der Ersatz tatsächlich entstandener Kosten ehrenamtlich Tätiger allein zu keiner Registrierungspflicht führen sollte.
Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie hier herunterladen (Word und pdf).