Das 12. Zusatzprotokoll (ZP.) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) wurde im Jahr 2000 zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt. Österreich hat zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert.
Im Gegensatz zum Diskriminierungsverbot der MRK, das sich nur auf die darin geschützten Rechte bezieht, umfasst das 12. ZP ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Der Europarat erinnert die Mitgliedstaaten zum wiederholten Mal, dass Antidiskriminierung und Gleichstellung grundlegende Menschenrechtsstandards sind – die durch die Ratifizierung des 12. ZP anerkannt werden sollten.