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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Nichteinstellung einer fettleibigen Frau Diskriminierung aufgrund Behinderung

Nichteinstellung einer fettleibigen Frau Diskriminierung aufgrund Behinderung

19. Januar 2012 // von Klagsverband

Eine fettleibige Frau bewarb sich als Postbotin.  Aufgrund eines guten Testergebnisses wurde sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nach dem Gespräch erfuhr sie, dass sie wegen ihres Body Mass Indexes von über 40 nicht eingestellt wurde.

Sie beschwerte sich bei der niederländischen Gleichbehandlungskommission und diese stellte eine Diskriminierung fest.

Sie begründete dies so: Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) legt die Grenze krankhafter Fettleibigkeit mit einem BMI von 40 fest. Die Bewerberin hat daher eine chronische Krankheit, die als Behinderung zu werten ist. Da ihre Befähigung zur Ausübung der Stelle nicht konkret geprüft wurde, liegt eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vor.

Diese Entscheidung ist inhaltlich zu begrüßen und entspricht auch dem österreichischen Behinderteneinstellungsgesetz.

Weiterführende Hinweise zu diesem Fall:

  • Europäische Zeitschrift für Antidiskriminierungsrecht 13/Dezember 2011, 65 (pdf)
  • die Entscheidung (NL)
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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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