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Aktuelle Seite: Start / News / Nebenintervention erstmals genehmigt

Nebenintervention erstmals genehmigt

23. Oktober 2005 von Volker Frey

Der Klagsverband unterstützt – seinem Namen entsprechend – Opfer von Diskriminierung, zu ihrem Recht zu kommen.

Eine der Rechtsgrundlagen dafür ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), das seit 1. Juli 2004 in Kraft ist. Was kann der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern konkret tun?

Er sucht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und versucht, Ihnen das Prozesskostenrisiko abzunehmen. Darüber hinaus kann er sich auf Verlangen eines/einer Betroffenen nach § 62 GlBG als Nebenintervenient an Verfahren beteiligen.

Nun hat das Bezirksgericht Döbling in Wien als erstes österreichisches Gericht den Klagsverband als Nebenintervenienten zugelassen. Damit ist es endlich möglich zu testen, ob die Nebenintervention ein brauchbares Instrument darstellt, um Betroffenen bei der Klagsführung beizustehen. Eine zweite Klage wurde beim Landesgericht Salzburg eingebracht.

Warum Nebenintervention?

Die beiden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, eine Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Rechtsdurchsetzung vorzusehen. Das GlBG setzt diese Verpflichtung in Form der Nebenintervention im Gerichtsverfahren und der Beteiligung von NRO bei den Verfahren der Gleichbehandlungskommission ins österreichische Recht um.

Bei der Nebenintervention handelt es sich um eine selten benutztes Instrument der österreichischen Rechtsordnung, aus dem nur wenige Rechte entspringen. Hauptsächlich besteht es darin, Säumnisfolgen zu vermeiden, wenn z. B. die unterstützte Partei eine Prozesshandlung nicht setzt.

Wem nützt die Nebenintervention?

Die Nebenintervention ist nur dann sinnvoll und EU-Richtlinien-konform, wenn sie den von Diskriminierung Betroffenen einen Vorteil bringt. Der Klagsverband wird die Nebenintervention jedenfalls auf Herz und Nieren prüfen. Falls sie den Betroffenen aber keinen Vorteil bringt, führt kein Weg an einer Novellierung des GlBG vorbei.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

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