Am 1. Juli 2004 trat das novellierte Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das die Antirassismus-Richtlinie der EU im österreichischen Recht verankern soll. Zeit für eine erste Bilanz – die leider ernüchternd ausfällt.
Neben der bereits im Stellungnahmeverfahren zum Entwurf des Gesetzes geübten Kritik an vielen einzelnen Bestimmungen lässt das Engagement der Regierung in vielen Bereichen zu wünschen übrig.
Die neu eingerichteten Senate der Gleichbehandlungskommission wurden nur mit Verzögerung eingerichtet, die personelle Besetzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft lässt zu wünschen übrig und die von der EU geforderte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft findet praktisch nicht statt.
In der Stellungnahme, die der Klagsverband für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erstellt hat, sind die Kernpunkte zusammengefasst. Diese Stellungnahme soll Teil eines gesamtösterreichischen Resümees zur Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie werden, das vom BMWA derzeit erstellt wird.