• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Deutschland: Klage wegen religiöser Diskriminierung

Deutschland: Klage wegen religiöser Diskriminierung

13. März 2012 // von Klagsverband

Am 22.12.2011 hat die Universität Erlangen-Nürnberg in der ZEIT eine Professur für Praktische Philosophie mit dem Zusatz ausgeschrieben: „Für die Besetzung dieser Stelle gilt Art. 3 § 5 des Bayerischen Konkordats“.

In der im Text erwähnten Bestimmung des Konkordates ist festgesetzt, dass der Bayerische Staat in sieben bayerischen Hochschulen, darunter auch die Universität Erlangen-Nürnberg, „je einen Lehrstuhl für Philosophie, für Gesellschaftswissenschaften und für Pädagogik [unterhält], gegen deren Inhaber hinsichtlich ihres katholisch-kirchlichen Standpunktes keine Erinnerung zu erheben ist.“ Aus dem § 2 des Artikels 5 ergibt sich, dass eine Berufung auf einen dieser Lehrstühle erst vorgenommen werden kann, wenn der örtlich zuständige Diözesanbischof keine „Erinnerung“ (= Einwendung) erhebt.

Faktisch hat der Bayerische Staat mit dieser, im Jahr 1974 in einem Änderungsvertrag mit dem Hl. Stuhl in das Konkordat von 1924 aufgenommenen Bestimmung, katholischen Diözesanbischöfen ein Vetorecht bei der Besetzung staatlicher Professuren an einer nicht-theologischen Fakultät eingeräumt.

Da mit dieser Angabe im Ausschreibungstext klar gemacht wird, dass Bewerber, die keinen katholisch-kirchlichen Standpunkt einnehmen, mit der Ablehnung durch den katholischen Diözesanbischof rechnen müssen und somit von der Besetzung diese Stellen ausgeschlossen sind, stellt der Ausschreibungstext insoweit eine Diskriminierung dieser Bewerber dar. Daher ist gegen diesen Ausschreibungstext von einem der Bewerber Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach erhoben worden.

Die Klage stützt sich auf den § 11 i.V.m. §§ 7 und 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch diese Vorschrift sind Ausschreibungen diskriminierenden Inhalts, etwa aus Gründen „der Religion oder Weltanschauung“, untersagt. Dabei wird mit dem AGG nur europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern, und um ein solches handelt es sich bei der ausgeschriebenen Professur, sowohl nach dem Grundgesetz Art. 33 II wie nach der Bayerischen Verfassung Art. 107 IV von dem religiösen Bekenntnis unabhängig ist. Es bleibt abzuwarten, ob das angerufene Gericht bereit ist, diesem zentralen Grundsatz unseres Verfassungsrechts gegenüber einem kirchlichen Privileg zum Durchbruch zu verhelfen.

Quelle: Humanistischer Pressedienst

Vorheriger Beitrag: « Europarats-Publikation: Schutz der Rechte der Roma
Nächster Beitrag: Das europäische Behindertenforum präsentiert den „Freedom Guide“ »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.