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Aktuelle Seite: Start / News / Diskriminierungsfreiheit ist ein Recht aller KonsumentInnen!

Diskriminierungsfreiheit ist ein Recht aller KonsumentInnen!

15. März 2012 von Klagsverband

Klagsverband fordert anlässlich des WeltverbraucherInnentages diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen als Thema des KonsumentInnenschutzes anzuerkennen.

Antidiskriminierung ist in Österreich nach wie vor ein relativ neues Thema – und wird von vielen Menschen vor allem mit der Arbeitswelt in Verbindung gebracht.

Auch der etablierte VerbraucherInnenschutz setzt sich erst langsam mit dem Thema auseinander. Dabei sind viele häufige Beschwerdefälle typische Auseinanderstzungen zwischen Unternehmen und KonsumentInnen:

  • Barrieren beim Zugang zu Geschäften, Lokalen und Freizeiteinrichtungen
  • rassistische Türpolitik von Lokalen
  • unterschiedliche Konditionen bei Finanzdienstleistungen aufgrund der Staatsangehörigkeit
  • fehlende Untertitel auf DVD´s, bei Online-Videoberichten und Fernsehsendungen
  • Benachteiligungen am Wohnungsmarkt aufgrund der Hautfarbe oder sexuellen Orientierung
  • unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer
  • Ausschluss von Versicherungen aufgrund einer Behinderung

Die Forderungen des Klagsverbands:

  • Antidiskriminierung nicht als Randgruppenthema betrachten, sondern erkennen, dass es sich bei Gleichstellung um ein Menschenrecht handelt.
  • Den Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auf alle sieben Diskriminierungsgründe ausdehnen – „Levelling Up“.
  • KonsumentInnen, die diskriminiert werden, auch im Rahmen des klassischen VerbraucherInnenschutzes beraten und gerichtlich vertreten.
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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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