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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Viele Fälle für die VolksanwältInnen

Viele Fälle für die VolksanwältInnen

24. April 2012 // von Klagsverband

Die gute Nachricht zuerst: Nachdem im letztjährigen Bericht der Volksanwaltschaft an National- und Bundesrat das Kapitel „Antidiskriminierung“ durch eine Passage mit der Überschrift „Grundrechte“ ausgetauscht wurde, ist man im Bericht 2011 wieder zum ursprünglichen Namen zurückgekehrt – und nicht nur das: Auch die Anzahl der Diskriminierungsfälle, die vergangenes Jahr an die unabhängige Kontrollinstanz herangetragen wurde,  lässt keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Volksanwaltschaft bei diesem Thema.

Ein umfangreiches Kapitel ist in dem Bericht den Verfahren vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission gewidmet. Die Volksanwaltschaft teilt diese Kritik und empfiehlt dem Bund, die Tätigkeiten dieser beiden Einrichtungen transparenter zu gestalten und punktuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Eine Auswahl der geprüften Fälle 2011:

  • Einlassverweigerungen in Lokale: Die Volksanwaltschaft erwähnt in ihrem Bericht in diesem Zusammenhang das Problem des „Underreporting“ bei Diskriminierung. Damit ist der Umstand gemeint, dass viele Opfer von Diskriminierung zu wenig Informationen über ihre Rechte haben, vor einem langwierigen Gerichtsverfahren zurückschrecken und sich zu sehr schämen, um gegen die erlebte Diskriminierung etwas zu unternehmen. Das führt dazu, dass zahlreiche Fälle von Diskriminierung nicht gemeldet werden und viele Verfahren eingestellt oder nicht weiter verfolgt werden. Dazu heißt es im Bericht der Volksanwaltschaft: „Die VA bekräftigte daher ihre Empfehlung an die Bundesregierung, für eine bundesweit einheitliche und wirksame Vollziehung des Diskriminierungsverbots  zu  sorgen  und  mit  konkreten  Dienstanweisungen sicherzustellen,  dass  jedem  Hinweis  auf  ethnisch  diskriminierende Zutrittsverweigerungen  zu  Lokalen  mit  allen  gebotenen  Mitteln  nachgegangen  wird.  Entsprechend  den  Empfehlungen  der  Europäischen Kommission  gegen  Rassismus  und  Intoleranz  (ECRI)  wurde  eine  verstärkte  Bewusstseinsbildung  und  verbesserte  Schulung  für  das  gesamte  im  Verwaltungsstrafverfahren  tätige  Personal  empfohlen.  In Informationskampagnen  soll  zusätzlich  die  Bevölkerung  darüber  informiert  werden,  was  eine  verbotene  Diskriminierung  darstellt  und wohin man sich als betroffene Person wenden kann.“ (S. 72) Der Klagsverband hat bereits gemeinsam mit ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben, die sich an LokalbetreiberInnen wenden und beschreiben, wie diskriminierungsfreie Einlasspolitik aussehen sollte.
  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Die unterschiedlichen Altersgrenzen für Männer und Frauen bei Seniorenvorteilskarten für öffentliche Verkehrsmittel haben auch den Klagsverband immer wieder beschäftigt. Im Bericht der Volksanwaltschaft wird die Einführung einer einheitlichen Altersgrenze für Frauen und Männer im Jahr 2012 ausdrücklich begrüßt und als Maßnahme bewertet, um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in diesem Bereich abzuschaffen.
  • Mangelnde Barrierefreiheit bei öffentlichen Einrichtungen: Ein weiteres Thema, das auch für den Klagsverband zentrale Bedeutung hat, ist die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Die Volksanwaltschaft erwähnt in ihrem Bericht einen Fall aus Korneuburg: Dort war der Bahnhof plötzlich für gehbehinderte Personen oder Eltern mit Kinderwägen nicht mehr benützbar. Die Volksanwaltschaft konnte bei der ÖBB eine Übergangslösung für die untragbare Situation erwirken, die allerdings noch auf ihre bauliche Umsetzung wartet.
  • Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Aus diesem Diskriminierungsberich wird der Fall einer Transsexuellen geschildert. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse weigerte sich, die Kosten für eine Brustaufbau-Operation zu übernehmen. Die Volksanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass diese Operation wesentlich zum psychischen Wohlergehen der betroffenen Personen beiträgt und der Kostenersatz deshalb sehr wohl zu leisten wäre.

Neben den hier erwähnten Fällen finden sich noch zahlreiche weitere Beispiele für Diskriminierung im aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft, der im Internet zur Verfügung steht.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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