Die Kärntner Landesregierung hat den Entwurf für eine Novelle des Prostitutionsgesetzes zur allgemeinen Begutachtung aufgelegt. Der Klagsverband hat dazu eine kurze Stellungnahme (Word, pdf) abgegeben und fordert insbesondere zwei Verbesserungen:
- die Streichung der Verwaltungsstrafe für nicht eigenberechtigte Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben und
- das Verbot der Werbung mit Unsafe Praktiken.
Eine grundlegende Neuordnung der Sexarbeit ist ohne Regelungen auf Bundesebene nicht möglich. In den letzten Wochen hat Bundesministerin Heinisch-Hosek einen neuen Anlauf angekündigt.